Anleitungen und Infos zur Studienorganisation

Übersicht

Unterstützung und Information

An- und Abmeldung

Prüfungsmodalitäten

Korrekturen von Modulzuordnungen

Bachelor

Master

Anerkennungen

Erasmus

Erweiterungscurricula und Alternative Erweiterungen für den Bachelor Kunstgeschichte

Erweiterungscurricula für Bachelorstudierende anderer Fächer

Hilfsmittel

Unterstützung und Information

Unterstützung und Information

Online-Tools: u:space, u:find und Moodle

Die Verwaltung Ihres Studiums geht dank mehrerer Online-Tools, die die Universität Wien bereitstellt und stetig ausbaut, weitgehend digital vonstatten und liegt in Ihrer Hand: Über das Portal u:space können Sie Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen vornehmen, über das Lehrangebot sowie Termine und Fristen informiert das Portal u:find. Mit der Lernplattform Moodle werden die Lehrveranstaltungen begleitet: Sie können unter anderem Materialien herunterladen, Ihre Hausarbeit einreichen und Informationen austauschen. Wenn Sie sich mit diesen Tools vertraut machen und die dort angegebenen Termine und Fristen beachten, werden Sie weitgehend selbstbestimmt Ihr Studium organisieren können.

Unterstützung und Information

Studienservicestelle

Sollten dennoch Probleme oder Fragen auftauchen, wenden Sie sich gern an die Studienservicestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at). Bitte benutzen Sie für E-Mail-Anfragen Ihre u:net-Adresse, die Sie nach der Immatrikulation von der Universität Wien erhalten haben, denn sonst können wir Ihnen nicht antworten.

Dies sind unsere Agenden, über die wir Auskünfte erteilen können:

Betreuung des Anmeldesystems für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen
Organisation von Prüfungen (Termine, Noteneingabe, Prüfungseinsicht)
Anerkennung von Prüfungen
Korrekturen der Modulzuordnung von Prüfungen
Einreichungen der Abschlüsse des Bachelorstudiums
Erweiterungscurriculum Kunstgeschichte (für Studierende anderer Fächer)
Organisation der Masterdefensiones (Termin, Prüfungssenat)

Unterstützung und Information

Informationsveranstaltung zu Semesterbeginn

Im Rahmen der Vorlesung "Einführung in die Kunstgeschichte: exemplarische Studien" findet eine Informationsveranstaltung für Erstsemestrige statt, die Ziele, Aufbau und Organisation des Kunstgeschichtsstudiums vorstellt. Dort ist auch die Studierendenvertretung präsent, an die Sie sich wenden können, sollten Sie Fragen oder Probleme haben.

Unterstützung und Information

Barrierefrei studieren: Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden

  • Der Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden ist mindestens vier Wochen vor dem Prüfungsantritt oder vor Beginn der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zu stellen.

Studierende mit Behindertenausweis

Studierende ohne Behindertenausweis

  • Übermitteln Sie dem Team Barrierefrei die ärztliche Bescheinigung, die Ihre Beeinträchtigung belegt, zusammen mit dem ausgefüllten Formular "Antrag auf abweichende Prüfungsmethode(n)". Punkt 2 des Antrags fragt nach den Prüfungsmethoden: Diese sind im Gespräch mit der Studienprogrammleitung festzulegen und müssen in diesem ersten Schritt noch nicht angegeben werden.
  • Sobald das Team Barrierefrei die Gültigkeit Ihrer ärztlichen Bescheinigung geprüft und den Antrag auf abweichende Prüfungsmethode(n) unterzeichnet hat, schicken Sie bitte den unterzeichneten Antrag per E-Mail an die Studieprogrammleitung und vereinbaren einen Gesprächstermin.
  • Im Gespräch mit der Studienprogrammleitung werden die Möglichkeiten der Unterstützung besprochen und Sie erhalten ein Dokument, das Sie der jeweiligen Lehrveranstaltungsleitung vorlegen können.

An- und Abmeldung

An- und Abmeldung

Voraussetzungen

In u:space werden die Zulassungsvoraussetzungen automatisch kontrolliert. Wenn Sie noch nicht alle Prüfungen absolviert haben, die für die jeweilige Veranstaltung als Voraussetzung vorgeschrieben sind, können Sie sich nicht anmelden.

Die Voraussetzungen sind in den Studienplänen (Curricula) für den Bachelor- und den Masterstudiengang festgelegt.

An- und Abmeldung

Anmeldefristen für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (Fallstudien, Übungen, Seminare, Kunst in Wien)

Die Anmeldephasen für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden auf der blauen Seite zum Studium, unter "AKTUELLES", angekündigt. 

An- und Abmeldung

Ablauf der Online-Anmeldung (pi LV)

Die Anmeldung erfolgt nach Lehrveranstaltungsgruppen über u:space. Die Lehrveranstaltungsgruppen sind Fallstudie 1 (KG_FS1_2024W), Fallstudie 2/3 (KG_FS2/3_2024W), Seminare (KG_SE_2024W), Übungen Praxisfelder für PM13 und M7 (KG_UE Praxisfelder_202WS), Übungen Methoden für PM12 und M8 (KG_UE Methode_2024W), Übungen für Master M9 und M10 und Bachelor PM11 (KG_UE M9/M10/PM11_2024W), Kunst in Wien (KG_KiWi_2024W).

Ausgenommen von der Gruppenanmeldung sind:

  • UE Italienisch Kunstgeschichte. Italienisch für die kunsthistorische Praxis (Anfänger*innen), LV-Nrn.:110145 und 110150 (Anmeldung erfolgt über die Studienrichtung Romanistik)
  • UE Beschreiben und Vermitteln für die kunsthistorische Praxis, LV-Nr.: 080042
    (Diese Übung können Sie zusätzlich anmelden, auch wenn Sie bereits eine andere Übung über die Gruppenanmeldung angemeldet haben.)


Am besten gehen Sie wie folgt vor:

  1. Variante A: Suchen Sie im Vorlesungsverzeichnis ihre favorisierte Lehrveranstaltung und klicken Sie auf "Für diese LV an-/abmelden" (= 1. Priorität). Sie werden zu u:space weitergeleitet und aufgefordert, sich anzumelden: weiter mit Schritt 3
  2. Variante B: Steigen Sie in u:space ein > Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen > Neue Anmeldung > Suchen Sie bitte NUR mit folgenden Angaben: Studienprogrammleitung: "Kunstgeschichte" und Semester: [LV-Semester]. Verwenden Sie NICHT die Freitextsuche!
    > Wählen Sie dann die benötigte Gruppe (siehe oben) aus: weiter mit Schritt 3
  3. Bitte achten Sie insbesondere bei der Anmeldung für FS2/3, SE und UE auf die korrekte Modulzuordnung (= Studienplanpunkt). Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie noch auf eine Note für die Fallstudie II oder ein Seminar warten!
  4. Wählen Sie unter "Parallellehrveranstaltungen" alle gewünschten Lehrveranstaltungen (inkl. 1. Priorität) aus, die Sie nach Priorität ordnen. Es ist Ihnen überlassen, wieviele Lehrveranstaltungen Sie auswählen.
  5. Speichern Sie die Anmeldung unbedingt ab, auch wenn Sie eine Fehlermeldung bekommen!
  6. Kontrollieren Sie den Status Ihrer Anmeldung:
    Zuteilung nach Anmeldefrist (vormals "vorgemerkt") = korrekter Status!
    Voraussetzungen noch nicht erfüllt (vormals "angelegt") = Es gibt ein Problem (meist fehlen Voraussetzungen). Wenden Sie sich bitte per Mail an die StudienServiceStelle. (Das gilt ebenso für den Status "Wiederaufgenommen")
    Storniert = Die StudienServiceStelle hat Ihre Anmeldung storniert. Sie haben eine begründete E-Mail an Ihren Unet-Account erhalten.

Der Status "Zuteilung nach Anmeldefrist" bleibt aufrecht, solange die Anmeldefrist läuft. Am Ende der Frist (nach 10:00 Uhr) erfolgt die Zuteilung unter Berücksichtigung Ihrer gesetzten Prioritäten anhand des empfohlenen Studienpfads (weitere Informationen).

Der empfohlene Studienpfad ist ein Wegweiser durch Ihr Studium und gibt darüber Auskunft, in welcher Reihenfolge Sie die Lehrveranstaltungen Ihres Studiums besuchen sollten. Wenn Sie Ihre Lehrveranstaltungen entlang des empfohlenen Pfades absolvieren, erhöht sich Ihre Chance einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung zu erhalten. Sie haben somit einen größeren Einfluss auf die Platzvergabe und besseren Einblick in den Zuteilungsprozess. Für die Berechnung der Prozente des Studienpfads wird geprüft, wie viele ECTS der empfohlenen vorangegangenen Module Sie bereits erbracht haben. Sie erhalten auf diese Weise mehr Transparenz bezüglich der bestimmenden Faktoren im Entscheidungsprozess und können diesen nun auch maßgeblich beeinflussen.

An- und Abmeldung

Nach der Anmeldefrist: Restplätze, Warteliste, Tausch

Grundsätzlich gilt:

Die Zuteilung aller Plätze erfolgt bis spätestens 27. September 2024.

Alle Studierende, die die Voraussetzungen laut Curriculum erfüllen und sich korrekt während der Anmeldephase vormerken, haben zur Erfüllung ihres Studienplans das Recht auf einen FS-/SE- bzw. KiWi-Platz in diesem Semester. Sie haben allerdings kein Anrecht auf einen BESTIMMTEN Lehrveranstaltungsplatz. Persönliche Wünsche in Bezug auf Themengebiet und Termin können nicht berücksichtigt werden. Für Übungsplätze besteht kein Anspruch.

Wenn wider Erwarten ein tatsächlicher Platzmangel herrscht, wird eine weitere Lehrveranstaltung organisiert. Die Plätze dafür werden an Studierende der Warteliste vergeben.

A. Sie haben einen Ihrer Wunschplätze erhalten.

Ihr Status lautet nach dem Zuteilungslauf bei einer der von Ihnen angegebenen Lehrveranstaltungen "Angemeldet". Sie haben den Platz erhalten. Gehen Sie in die 1. Einheit lt. Vorlesungsverzeichnis und beachten Sie unbedingt die Informationen "Wichtiges nach Erhalt eines Platzes".

B. Sie haben einen automatischen Restplatz zugeteilt bekommen.

Wenn alle Plätze in der von Ihnen priorisierten Lehrveranstaltung vergeben sind, erhalten Sie einen Restplatz, damit Sie Ihren Studienplan dennoch erfüllen können.

C. Sie stehen auf der Warteliste.

Ihr Status lautet "auf Warteliste": Alle Plätze der Lehrveranstaltungsgruppe sind belegt. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Erkundigen Sie sich nach Restplätzen. Diese kündigen wir auf der Seite "Studium" im Abschnitt "Aktuelles" an. 
  2. Schreiben Sie der Studienserivcestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at), für welchen Restplatz Sie sich interessieren.
    → Schreiben Sie bitte NICHT an die Lehrveranstaltungsleiter*innen. Diese sind ausdrücklich dazu angehalten, alle Anmeldungen über die StudienServiceStelle Kunstgeschichte laufen zu lassen.
    → Bitte beachten: Anfragen für ausgebuchte Lehrveranstaltungen können leider nicht beantwortet werden.

D. Sie möchten Ihren LV-Platz tauschen.

Wenn Sie für eine Lehrveranstaltung angemeldet sind, können Sie diesen Platz noch tauschen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen und Regeln:

  • Die StudienServiceStelle Kunstgeschichte hat nicht die Möglichkeit, einen Tausch für Sie zu organisieren. Sie können jedoch selbst Tauschpartner*innen suchen. Wenn Sie jemanden finden, beachten Sie bitte, dass folgende Voraussetzungen gegeben sein müssen:
  • Voraussetzung 1: Sowohl Sie als auch Ihr*e Tauschpartner*in haben über die Online-Anmeldung einen fixen Platz in derselben Lehrveranstaltungsgruppe bekommen.
  • Voraussetzung 2: Beide betroffene Lehrveranstaltungen haben noch nicht begonnen!

Vorgangsweise: Schreiben Sie eine E-Mail mit Betreff "Tausch eines pi-LV-Platzes" von Ihrer Unet-Adresse an ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at und setzen Sie Ihre*n Tauschpartner*in (ebenfalls Unet-Adresse!) in CC. Geben Sie in der Mail folgende Daten bekannt: Person A mit Matrikelnummer und aktuellem LV-Platz und Person B mit Matrikelnummer und aktuellem LV-Platz.

An- und Abmeldung

Wichtiges nach Erhalt eines Platzes

Fallstudien, Seminare, Übungen und Kunst in Wien sind sogenannte Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter (pi-LV). Das bedeutet: Wenn Sie einen Platz in einer pi-LV erhalten haben, ist diese Anmeldung verbindlich. Sie müssen die Lehrveranstaltung besuchen (Anwesenheitspflicht) und alle zu erbringenden Prüfungsleistungen absolvieren. Bei Missachten kommt es zu folgenden studienrechtlichen Konsequenzen:

Nicht-Erscheinen in der 1. Einheit der pi-LV
Sofortige Abmeldung durch LV-Leiter*in, Verlust des LV-Platzes
Anwesend bei der 1. Einheit, Fernbleiben ohne fristgerechte Abmeldung von der pi-LV = keine vollständige Erbringung der Prüfungsleistungen

negative Beurteilung!

(Teilweise) anwesend in der pi-LV, keine Abgabe der schriftlichen Arbeit (bei FS/SE, ggf. bei UE/KiWi) negative Beurteilung!

An- und Abmeldung

Fristgerechte Abmeldung

Die Abmeldung von Fallstudien, Seminaren und Übungen ist bis sechs Werktage nach der ersten Einheit/Vorbesprechung möglich. Diese Regelung gilt auch bei geblockten Lehrveranstaltungen!
(Dies gilt auch, wenn die Angabe lt. U:Space/U:Find systembedingt kürzer ist; wenden Sie sich dann bitte an die SSSt.!)
Spätere Abmeldungen von pi-LVen sind nur bei nachvollziehbaren, wichtigen Gründen möglich, d.h. bei unvorhersehbarer andauernder Krankheit oder Vergleichbarem.

An- und Abmeldung

Registrierung für Vorlesungen und Anmeldung zu Vorlesungsprüfungen

Vorlesungen sind keine prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (npi LV): Die Registrierung der Lehrveranstaltung und die Anmeldung zur Prüfung erfolgt deshalb getrennt.

Sie können sich bis zum 4. Prüfungstermin selbständig über den jeweiligen Link im Vorlesungsverzeichnis für Vorlesungen registrieren. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf die Moodle-Plattform.

Achtung: Prüfungen müssen separat zum gewünschten Prüfungstermin via u:space angemeldet werden! Die Registrierung für die Vorlesung verpflichtet nicht zur Absolvierung der Prüfung.

Wenn Voraussetzungen fehlen (zum Beispiel Abschluss der STEOP), ist es möglich, sich für eine Vorlesung zu registrieren, Sie können sich aber nicht zum Prüfungsantritt anmelden. Die Anmeldung zum Prüfungsantritt kann erst nach dem Absolvieren der Voraussetzungen erfolgen.

An- und Abmeldung

Vorlesungsprüfungen: An- und Abmeldung

Die Termine werden spätestens vier Wochen vor der Prüfung in u:find bei der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Die Anmeldefrist beginnt spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin. Folgen Sie den Links zur Prüfungsanmeldung (unten im Prüfungskalender anklicken).

Die Anmeldefrist endet für Vor-Ort-Prüfungen eine Woche und für digitale Prüfungen zwei Werktage vor dem Prüfungstermin.

Weitere Hinweise zu den Prüfungsterminen finden Sie hier.


Bitte auf Fristen und Termine achten:

  • Teilnahmeberechtigt sind Studierende, die sich innerhalb der vorgegebenen Anmeldefristen ordnungsgemäß angemeldet haben. Wer nicht angemeldet ist, erhält keinen Zutritt zum Prüfungsort / keinen Zugriff auf die Online-Prüfung.
  • Achten Sie bitte unbedingt darauf, Ihre Prüfungs- und Lehrveranstaltungsanmeldungen abzuspeichern! Wenn Sie aus dem Programm aussteigen, obwohl Ihr Status lediglich "angelegt" heißt, verschwindet Ihre Anmeldung. Wir können im Nachhinein nicht erkennen, ob Sie wirklich versucht haben, sich anzumelden.
  • Im Falle eines technischen Problems bei der Anmeldung senden Sie eine Nachricht (ggf. mit Screenshot des Fehlers) an ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at. Wenn uns Ihre Meldung INNERHALB der Anmeldefrist erreicht, werden Sie angemeldet. 
  • Nachmeldungen werden nicht akzeptiert! Bitte verzichten Sie Sie darauf, Lehrenden oder Tutor*innen mit der Bitte um eine Anmeldung nach Ablauf der Frist zu schreiben.
  • Wenn Sie angemeldet sind und doch nicht teilnehmen können oder wollen, kümmern Sie sich bitte um eine rechtzeitige Abmeldung (= letzter Anmeldetag, 10:00 Uhr). Andernfalls erfolgt eine Sperre beim nächsten Termin dieser Prüfung. Ausnahme: Krankmeldung. Ein ärztliches Attest muss per Mail an die StudienServiceStelle geschickt werden.
  • Zuspätkommende verlieren das Recht auf den Prüfungsantritt.


Auswahl von Prüfungstyp, Studienplanpunkt und Modul:

  • Achten Sie bei der Anmeldung zu STEOP-Prüfungen auf die korrekte Auswahl des Prüfungstyps! Sie können hierfür den Links im Prüfungskalender folgen.

→  Modulprüfungen (= Fachprüfungen): Dies sind alle STEOP-Prüfungen des BA Kunstgeschichte nur für Hauptfach-Studierende.
→  LV-Prüfungen: Dies sind die STEOP-Prüfungen für EC-Studierende und alle anderen Prüfungen der Kunstgeschichte.

  • Achten Sie bei der Anmeldung zu allen Vorlesungsprüfungen auf den korrekten Studienplanpunkt! Die Noten werden bei der Eintragung automatisch dem Modul zugeordnet, das Sie bei der Anmeldung auswählen. Es stehen nur die Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, die laut Vorlesungsverzeichnis vorgesehen sind. Leistungen können nicht willkürlich zugeordnet oder getauscht werden.
  • Wird bei der Anmeldung keine "passende" Auswahl angeboten, dann ist die Prüfung für den von Ihnen gedachten Studienplanpunkt nicht vorgesehen.

An- und Abmeldung

Exkursionen: Planen und Anmelden

Es werden nicht jedes Semester Exkursionen angeboten! Ihre letzten Leistungen im MA-Studium sollten daher nicht unbedingt Exkursionen sein.

Den Anmeldezeitraum finden Sie zu gegebener Zeit bei den EX-Terminen bzw. der Seite "Studium". Die  Anmeldung erfolgt über u:space.

Berechtigt sind alle MA-Studierenden der Kunstgeschichte, die noch keine Inlands- bzw. Auslands-EX absolviert haben.

BEACHTEN SIE:

  • Die Anwesenheit bei den Vorbesprechungen ist verpflichtend!
  • Anmeldungen, die außerhalb des Anmeldezeitraums einlangen, werden ausnahmslos NICHT mehr berücksichtigt!
  • Sie können sich parallel für mehrere Exkursionen anmelden. Sie bekommen maximal einen Platz pro Inlands- bzw. Auslandsexkursion. Prioritäten können angegeben werden; wir können allerdings keine Garantie auf einen bestimmten EX-Platz geben. Terminliche Überschneidungen werden von uns nicht geprüft.
  • Unter Umständen können die Exkursionen für einzelne Studierende von der Fakultät gefördert werden (gewöhnlich bei Erhalt von Familien- oder Studierendenbeihilfe/-stipendium). Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte während der Anmeldezeiträume an Isabella Sailer vom Sekretariat.

An- und Abmeldung

Häufig gestellte Fragen zur An- und Abmeldung

  • Ist der Zeitpunkt der Anmeldung ausschlaggebend? Muss ich mich gleich am ersten Tag anmelden?
    Nein, es gilt kein First-Come-First-Serve-Prinzip. Nach Ende der Anmeldefrist wird anhand des empfohlenen Studienpfads (weitere Informationen) unter Berücksichtigung der angegebenen Prioritäten zugeteilt.
  • Mir fehlt eine Voraussetzung. Was tun?
    Die Online-Anmeldung ist nur möglich, wenn Sie innerhalb der Anmeldefrist alle Voraussetzungen absolviert haben. Wenn eine Note erst während der Frist eingetragen wird, führen Sie Ihre Anmeldung erst NACH der Eintragung durch!
    Sollte Ihnen nur noch eine Überblick-Prüfung fehlen und bestehen Sie diese während der Anmeldephase, können Sie in die ersten Einheiten der Lehrveranstaltungen gehen. Halten Sie vorher Rücksprache mit der StudienServiceStelle Kunstgeschichte (nachdem die Note feststeht).
  • Kann ich zwei Fallstudien/Seminare in einem Semester belegen?
    Pro Semester haben Sie nur Anrecht auf einen FS-/SE bzw. UE-Platz, daher können Sie über u:space auch nur eine LV pro Gruppe anmelden. In absoluten Ausnahmefällen sind bei Vorliegen berechtigter und nachweislicher Gründe (sofern es die Kapazitäten zulassen) zwei Plätze möglich.
    Beachten Sie,
    dass Sie BEIDE Kurse auch abschließen müssen! Abbruch bedeutet Nicht Genügend!
    WICHTIG:
    Die genannte Ausnahmeregelung kann grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn die Voraussetzungskette nicht gebrochen wird! Das heißt: FS1 und FS2 können NIE in einem Semester belegt werden; das gleiche gilt für FS3 und SE!
  • Ich studiere im Master und will bei meiner Betreuungsperson ein Seminar absolvieren; was tun?
    Masterstudierende können sich unabhängig vom Studienpfad direkt bei Ihrer Betreuungsperson um einen fixen Seminarplatz bewerben. Wenn die Betreuungsperson einen Fixplatz vor Ablauf der Anmeldefrist schriftlich bei der StudienServiceStelle bestätigt, kann dies berücksichtigt werden. Melden Sie sich in diesem Fall bitte auch online im System ausschließlich für das ausgewählte Seminar an. Nach Ende der Anmeldefrist kann KEINE Fixzusage mehr berücksichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Fixzusage.
  • Mein Status lautet "Voraussetzungen noch nicht erfüllt"; was tun?
    Die StudienServiceStelle Kunstgeschichte überprüft während der Anmeldephase alle Belegungen mit dem Status "Angelegt". Entweder Sie werden nach der Überprüfung "Vorgemerkt" oder "Storniert" (mit Begründung und per Mail).
  • Das Thema gefällt mir nicht / den Termin kann ich nicht wahrnehmen, was tun?
    Sie können versuchen, Ihren Platz zu tauschen (siehe Punkt 4.d). Beachten Sie, dass Kunstgeschichte an der Universität Wien ein Vollzeit-Studium ist und wir auf persönliche Themen-/Terminwünsche nicht eingehen können.
  • Ich warte auf die letzte Note für meinen BA Kunstgeschichte und möchte SICHER im nächsten Semester im MA Kunstgeschichte beginnen. Kann ich mich für ein Seminar anmelden?
    Ja. Melden Sie das Seminar einfach für den BA im Modul 16 an (nicht für die Alternative Erweiterung). Wenn Sie am Ende des Semesters benotet werden und bereits im MA inskribiert sind, wird die Anmeldung entsprechend umgeändert.
    Achten Sie darauf, dass Sie nicht aus dem Studium fallen, dh. kein unangemeldetes Semester haben!
  • Ich studiere nicht im Hauptfach Kunstgeschichte. Kann ich mich trotzdem für eine pi-LV anmelden?
    Nein, die pi-LV-Plätze werden ausschließlich an Kunstgeschichte-Studierende vergeben.
    Ausnahmen bestehen nur in seltenen Fällen bei besonders begründetem fachlichen Interesse und ev. interdisziplinären Angeboten.
  • Bezieht sich die Anwesenheitspflicht auch auf das Tutorium?
    Ja, weil es ein integraler Bestandteil der FS I ist.
 

Prüfungsmodalitäten

Prüfungsmodalitäten

Hausarbeiten: Abgabe- und Nachreichfristen

  1. Prinzipiell sind schriftliche Arbeiten in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer*innenzahl (Fallstudien, Seminare, Übungen) vor Ende des jeweiligen Semesters abzugeben.
  2. Das Nachreichen schriftlicher Beiträge ist aber möglich. In § 6 Abs. 3 der Satzung der Universität Wien heißt es:
    "Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. April, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. September zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht."
    Das bedeutet:
    - Abgabe im Wintersemester bis spätestens 30. April
    - Abgabe im Sommersemester bis spätestens 30. September
  3. Eine Sonderregelung besteht für die Fallstudie I und III:
    Hier ist die positive Benotung der schriftlichen Arbeit ja Voraussetzung dafür, dass die Student*innen einen Platz in einer darauf folgenden Fallstudie II bzw. in einem Seminar bekommen. Die Noten der Fallstudien I und III müssen deshalb vor den Terminen für die Anmeldung zur Fallstudie II bzw. zum Seminar vorliegen. Die Fristen für die Abgabe der schriftlichen Arbeiten sind daher von den Lehrveranstaltungsleiter*innen dementsprechend zu setzen und von den Student*innen einzuhalten.

Prüfungsmodalitäten

Was ist bei Vorlesungsprüfungen zu beachten?

Hinweise zur An- und Abmeldung finden Sie hier, den Prüfungskalender hier.

Voraussetzungen

Die STEOP-Prüfungen können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Für alle weiteren Prüfungen ist die vollständige Absolvierung der STEOP Voraussetzung.

Die Voraussetzungen werden vom System bei jedem Anmeldeversuch geprüft. Fehlen sie, werden Sie abgemeldet und dürfen nicht antreten.

Nach bestandener STEOP können die Überblicksvorlesungen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Wir empfehlen, möglichst früh zu beginnen, da pro Semester nur eine der vier Vorlesungen stattfindet.

Ablauf der Prüfungen

Informationen zum Prüfungsablauf finden Sie in u:find oder im Moodlekurs der jeweiligen Lehrveranstaltung. Wenn Sie keinen Zugriff auf den Moodlekurs haben, wenden Sie sich bitte an die Tutor*innen, die diesen betreuen.

Verbesserung einer positiven Prüfungsnote

Positiv absolvierte Vorlesungsprüfungen können innerhalb von 12 Monaten ausgebessert werden. Die Anmeldung erfolgt, wie für jede andere Prüfung auch, via u:space.

Beachten Sie, dass immer die Note der letzten Prüfung gilt! Das heißt, Sie können sich auch verschlechtern. Die frühere Note wird bei einem neuen Antritt für nichtig erklärt und aus dem Prüfungspass gelöscht. Das gilt nicht für negative Prüfungsleistungen: Negative Noten verbleiben im Sammelzeugnis.

Prüfungsmodalitäten

Kommissionelle Wiederholungsprüfungen

Allgemeine Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

  1. Für den vierten und letztmöglichen Antritt zu einer Vorlesungsprüfung gelten die Modalitäten und die Termine der regulären Prüfung, die Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen können. Die Prüfung findet gemeinsam mit der regulären Prüfung statt.
  2. Die Anmeldung erfolgt nicht über u:space, sondern mit einem Anmeldeformular, welches 14 Tage vor der Prüfung an das StudienServiceCenter der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät zu schicken ist (ssc.historische-kulturwissenschaften@univie.ac.at).
  3. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Denken Sie auch daran, dass für die korrekte Zuordnung die Lehrveranstaltungsnummer benötigt wird, die Sie im Vorlesungsverzeichnis finden.
  4. Die Beurteilung einer kommissionellen Wiederholungsprüfung dauert länger als die einer gewöhnlichen Prüfung. Über den Eintrag der Note werden Sie wie üblich per Mail informiert.

Zusammensetzung des Prüfungssenats für die Prüfungen zu den StEOP-Vorlesungen und zu den Überblicksvorlesungen (jeweils drei Personen):

STEOP
Exemplarische Studien: Univ.-Prof. Dr. Lukas Nickel / Ass.-Prof. Dr. Sandra Hindriks, M.A. / Vorsitz: Dr. Christine Beier
Ikonografie: Tanja Hinterholz, M.A. / Dr. Bertold Hub / Vorsitz: Dr. Christine Beier
Architekturterminologie: Dr. Berthold Hub /  Tanja Hinterholz, M.A. / Vorsitz: Dr. Christine Beier

ÜBERBLICKSVORLESUNGEN
Überblick I: Univ.-Prof. Dr. Michael Viktor Schwarz / Univ.-Prof. Lioba Theis / Vorsitz: Dr. Christine Beier
Überblick III: Univ.-Prof. Dr. Lukas Nickel / Univ.-Prof. Dr. Markus Ritter, M.A. / Vorsitz: Dr. Christine Beier
Überblick IV: Univ.Prof. Dr. Sebastian Egenhofer/ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfram Pichler, Privatdozent / Vorsitz: Dr. Christine Beier

Korrekturen von Modulzuordnungen

Bitte überprüfen Sie vor dem Eintragen Ihrer Leistungen im Vorlesungsverzeichnis sorgfältig, ob die Zuordnung korrekt ist. Sollten dennoch Korrekturen von Modulzuordnungen notwendig sein, schicken Sie bitte eine Mail an die Studienservicestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at) mit der Angabe, welche Leistung von welchem Modul wohin übertragen werden soll.

Bachelor

Bachelor

Mindeststudienleistung

Die Mindeststudienleistung gilt für alle Bachelorstudiengänge, die ab dem Wintersemester 2022/23 begonnen wurden. Sie beträgt 16 ECTS in den ersten vier Semestern.

Erreicht man die 16 ECTS nicht, erlischt die Zulassung. Sie kann im selben Studium an der Universität Wien erst wieder nach zwei Studienjahren, das heißt, nach vier Semestern, erfolgen. Weitere allgemeine Informationen finden Sie hier.

  • Da man für die StEOP-Vorlesungen des Faches Kunstgeschichte jeweils 5 ECTS erhält, müssen Sie pro Semester mindestens eine StEOP-Vorlesung erfolgreich absolvieren + eine vierte Lehrveranstaltung im Anschluss.
  • Die Frist für die Erbringung der Leistung endet einen Monat nach Ende des vierten Semesters (31. Oktober bzw. 31. März).

Bachelor

Voraussetzungsketten

  • Die STEOP muss absolviert sein, bevor mit den Fallstudien begonnen werden kann.
  • Der erfolgreiche Abschluss der Fallstudie I ist die Voraussetzung für die Fallstudien II und III.
  • Vor dem Eintritt in die Pflichtmodulgruppe der Abschlussphase müssen alle drei Fallstudien und drei Vorlesungen der Pflichtmodulgruppe 4 bis 7 (Kunstgeschichte im Überblick I-IV) absolviert sein: letztere finden im Wechsel statt und können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

Bachelor

Ansuchen um Ausstellung des Bachelorzeugnisses

 
Schritt 1: Bitten überprüfen Sie Ihr Sammelzeugnis und den Prüfungspass auf folgende Punkte
  • Wurden alle Noten den richtigen Modulen zugeordnet?
  • Haben Sie alle Erweiterungscurricula absolviert und in u:space die Markierung "Für den Abschluss verwenden" gesetzt?
  • Stehen alle anerkannten Leistungen, auch Erweiterungscurricula, im Sammelzeugnis?

Schritt 2: Einreichen des Ansuchens


Einreichung via u:space (Standard): Sobald die letzte curricularkonform erbrachte Note für Ihr Studium eingetragen wird, erhalten Sie ein E-Mail der Universität Wien. Folgen Sie dem Link und reichen Sie Ihren Prüfungspass über uspace.univie.ac.at zur Überprüfung ein.


Alternativ per E-mail:

  • Füllen Sie bitte das Formular "Feststellung des Abschlusses eines Bachelorstudiums" aus.
  • Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie mit den im Prüfungspass vorgenommenen Modulzuordnungen einverstanden sind. Spätere Änderungen können nicht mehr vorgenommen werden!
  • Zu den Studienkennzahlen der an der Universität absolvierten Erweiterungscurricula kommen Sie hier.
  • Voraussetzung für die Zusendung Ihrer Abschlussdokumente in digitaler Form ist die Erfassung Ihrer Daten auf der Website der Statistik Austria.
    Das auszufüllende Formular der Statistik Austria finden Sie hier
    Die Bestätigung über die Teilnahme wird nach dem Ausfüllen des Online-Fragebogens zum Ausdruck/Versand zur Verfügung gestellt.
  • Schicken Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular als PDF und ohne Kommentare (ohne Markup) sowie die Teilnahmebestätigung der Statistik Austria von Ihrem Unet-Account an die StudienServiceStelle des Faches Kunstgeschichte (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at) mit folgenden Angaben:
    • Betreff: Einreichen des BA Kunstgeschichte - [Name]
    • Text: Sehr geehrtes SSSt.-Kunstgeschichte-Team,
      hiermit reiche ich mein Ansuchen um Ausstellung des Bachelor-Zeugnisses Kunstgeschichte ein.
      Mit meiner Unterschrift auf dem angehängten Formular erkläre ich mich mit den Modulzuordnungen meiner Prüfungsleistungen lt. Prüfungspass verbindlich einverstanden.
      Freundliche Grüße,
      [Voller Name+Matrikelnummer!]

Schritt 3: Entgegennahme des Zeugnisses
  • Das Erstellen des Zeugnisses kann bis zu vier Wochen dauern. Sie erhalten das digital signierte Abschlusszeugnis per Mail.
  • Sollten Sie das Zeugnis in physischer Form benötigen, müssen Sie dieses beim SSC beantragen. Wenn  Sie das Zeugnis nicht persönlich abholen können, schicken Sie bitte eine Person mit unterschriebener Vollmacht.

    Master

    Master

    Thema und Betreuung der Masterarbeit

    Themen für Masterarbeiten werden häufig aus Lehrveranstaltungen heraus entwickelt (insbesondere die Seminare M1 bis M3 sind hierfür vorgesehen). Es kann aber auch unabhängig davon ein Thema vorgeschlagen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Betreuung eines bestimmten Themas besteht nicht: Eine Absprache ist immer notwendig.

    Es wird empfohlen, prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen von habilitierten Lehrenden zu besuchen, die für Sie interessanten Fachbereiche vertreten. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, rechtzeitig und in Abstimmung mit den Lehrenden ein Thema für die Masterarbeit zu entwickeln und zu prüfen, ob die jeweiligen Lehrenden für eine Betreuung in Frage kommen.
    Die meisten Lehrenden erachten die erfolgreiche Teilnahme an einer ihrer Lehrveranstaltungen (in der Regel ein Seminar) und die damit verbundene Vorlage einer schriftlichen Arbeit als Bedingung für die Übernahme der Betreuung der Masterarbeit, auch wenn das Thema vielleicht unabhängig von dieser Lehrveranstaltung entwickelt wurde. Genauere Informationen über Forschungsschwerpunkte finden Sie auf den Webseiten der Lehrenden.

    Im Universitätsgesetz 2002 ist in § 81 (2) Folgendes festgelegt:


    Die Aufgabenstellung der Diplom- oder Masterarbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.


    Die im Handbuch Wissenschaftliches Arbeiten angegebenen 160.000 bis 200.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) sind lediglich ein Richtwert. Bitte besprechen Sie den Umfang mit der Lehrperson, die Ihre Arbeit betreut.

    Hinweise zu den formalen Vorgaben finden Sie hier: Informationen zu Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften


    Für die Betreuung Ihrer Masterarbeit kommen habilitierte Lehrende des Instituts und externe Lehrende in Frage, auch jene, die nur für einen Lehrauftrag im Institut unterrichten. Letztere leben in der Regel nicht in Wien und sollten möglichst nur zeitnah zu ihrem Lehrauftrag ausgewählt werden. Sie stehen deshalb nicht in der folgenden Übersicht, die als Empfehlung zu verstehen ist.

    Lehrende des Instituts für Kunstgeschichte (Betreuung der Masterarbeit / zweites Prüfungsfach)

    Univ.-Prof. Dr. Sebastian EGENHOFER

    Univ.-Prof. Dr. Dr. Noémie ETIENNE

    Ass.-Prof. Dr. Sandra HINDRIKS, M.A.

    Univ.-Prof. Dr. Lukas NICKEL

    ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfram PICHLER, Privatdoz.

    Univ.-Prof. Dr. Markus RITTER, M.A.

    Univ.-Prof. Dr. Raphael ROSENBERG

    Univ.-Prof. Dr. Sebastian SCHÜTZE

    o. Univ.-Prof. Dr. Michael Viktor SCHWARZ

     

    An der Universität Wien habilitierte externe Lehrende mit regelmäßigen Lehraufträgen (Betreuung der Masterarbeit / zweites Prüfungsfach)

    Univ.-Doz. Dr. Achim GNANN (Albertina)

    Mag. Dr. Berthold HUB, Privatdoz. (ETH Zürich)

    Mag. Dr. Andreas NIERHAUS, Privatdoz. (Wien Museum)

    Mag. Dr. Barbara SCHEDL, Privatdoz.(Institut für Kunstgeschichte, Wien)

    Mag. Dr. Werner TELESKO, Privatdoz. (Österreichische Akademie der Wissenschaften)

     

    Honorarprofessuren und externe habilitierte Lehrende, die häufiger Lehrveranstaltungen bei uns anbieten (Betreuung der Masterarbeit)

    Hon.-Prof. Dr. Gerd BLUM, M.A. PhD (Kunstakademie Münster)

    Hon.-Prof. Mag. Dr. habil. Marianne KOOS

    Hon.-Prof. Assaf PINKUS, BA PhD (Universität Tel Aviv)

    Univ.-Doz. Dr. Sabine PLAKOLM-FORSTHUBER (ehem. TU Wien)

    Hon.-Prof. Mag. art Dr.  Dr. phil. habil Robert STALLA (ehem. TU Wien)

     

    Kürzlich ausgeschiedene oder pensionierte Lehrende (Betreuung der Masterarbeit)

    ao. Univ.-Prof. Dr. Monika DACHS

    Mag. Dr. Herbert KARNER, Privatdoz. (Österreichische Akademie der Wissenschaften)

    Univ.-Prof. Dr. Magdalena NIESLONY, M.A.

    ao. Univ.-Prof. Dr. Martina PIPPAL

    ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang PROHASKA (Kunsthistorisches Museum)

    ao. Univ.-Prof. Dr. Mario SCHWARZ

    Univ.-Prof. Dr. Lioba THEIS

     

    Wenn Sie Schwierigkeiten beim Finden einer Betreuung für Ihre Masterarbeit haben, wenden Sie sich bitte an die Studienprogrammleitung Kunstgeschichte (christine.beier@univie.ac.at).

    Master

    Vorbereitung Ihrer Masterarbeit

    Vor Beginn der Masterarbeit ist die Arbeit anzumelden. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail, die unbedingt von Ihrer u:account-Adresse aus an das StudienServiceCenter (SSC) zu schicken ist.

    Die notwendigen Formulare finden Sie unter: https://ssc-histkultur.univie.ac.at/studium/ihr-weg-durchs-studium/masterstudien/thema-und-betreuung-der-masterarbeit/#c114487

    Master

    Erstellen eines Exposés für eine Masterarbeit

    ­› Das Exposé muss von dem:der Betreuer:in angenommen werden!

    ­› Empfohlener Umfang: 2 Seiten (ohne Literatur)

    › Inhalt:

    • Arbeitstitel
    • Inhaltliche Beschreibung des Vorhabens mit klar eingegrenzten Fragestellungen
    • Darlegung der anzuwendenden Methode/n
    • Vorläufiger Aufbau der Arbeit
    • Überblick über Forschungsstand und Aufzeigen der Forschungslücke
    • Literaturangaben

    Weitere Hinweise im Handbuch Wissenschaftliches Arbeiten und auf der Homepage des CTL. Sprechen Sie auch mit Ihrer Betreuung, ob es spezifische Vorgaben für das Exposé gibt, die für Ihr Thema wichtig sind.

    Master

    Laufende Masterarbeiten

    Die laufenden Masterarbeiten werden auf der Institutshomepage als Forschungsarbeiten aufgelistet. Auf Wunsch erfolgt die Bekanntgabe Ihres Themas anonym. Dazu schreiben Sie bitte nach erfolgter Themengenehmigung an ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at.

    Master

    Optimaler Ablauf der Schlussphase

    Hier finden Sie eine graphische Darstellung der Abschlussphase des Masterstudiums.

    1. Thema der Masterarbeit beim SSC einreichen: während der Absolvierung des Moduls 6 (Vorbereitung auf die Masterarbeit)
    2. Reichen Sie den MA-Prüfungspass mit Formular in der Studienservicstelle Kunstgeschichte ein. Dies kann bereits vor Abgabe der Arbeit geschehen! Der ausgestellte Prüfungspass ist die Voraussetzung für die Vergabe eines Masterprüfungstermins.
    3. Zweitprüfer:in suchen und Zweitprüfungsthema vereinbaren: 3-4 Monate vor der geplanten Defensio; Thema und Betreuung dem SSC mitteilen, da diese zu genehmigen sind.
    4. Reichen Sie die digitale Version der wissenschaftlichen Arbeit über u:space ein.
    5. Nach erfolgreicher Plagiatsprüfung müssen Sie die Arbeit hart gebunden im SSC einreichen. Die offiziellen Formvorgaben finden Sie hier.
      (Es ist möglich, Masterarbeiten von der Veröffentlichungspflicht auszunehmen. Die Informationen zur Sperre der Masterarbeit finden Sie hier: https://ssc-histkultur.univie.ac.at/studium/ihr-weg-durchs-studium/masterstudien/sperre-der-masterarbeit/)
    6. Sie erhalten vom SSC eine Nachricht, sobald Sie sich zur Abschlussprüfung anmelden können.
    7. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem:der Betreuer:in Ihrer Masterarbeit und dem:der Zweitprüfer: in
    8. Wenden sich für die Bestellung einer:s Vorsitzenden und für die Terminkoordination bitte rechtzeitig an die StudienServiceStelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at).
    9. Melden Sie die Prüfung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim SSC an.

    Master

    Überprüfen und Einreichen Ihrer MA-Module

    1. Überprüfen der MA-Module:
    Sie können den MA-Prüfungspass einreichen, sobald Sie folgende Module erfolgreich und curriculumskonform absolviert haben: M1-M11. 

    1. Bitte überprüfen Sie dafür Ihren PRÜFUNGSPASS
      Hinweis: bei Modulen, die aus mehreren Einzelleistungen bestehen (M9, M10), wird die gewichtete Durchschnittsnote berechnet.
    2. Überprüfen Sie außerdem, ob alle Anerkennungen bereits im Sammelzeugnis aufscheinen (Abholung des Bescheides muss erfolgt sein!).

    Sollten Korrekturen nötig sein, schreiben Sie bitte an ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at.
     
    2. Einreichen mit Formular:

    Wenn alle Prüfungsleistungen korrekt zugeordnet sind, füllen Sie bitte das Formular "Ansuchen um Überprüfung der absolvierten Module des Masterstudiums" ordentlich und vollständig aus.

    Mögliche Schwerpunkte sind:
    - Geschichte islamischer Kunst
    - Kunstgeschichte Asiens
    sonst ist bitte "Kein Schwerpunkt" anzukreuzen.

    WICHTIG: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie mit den Modulzuordnungen laut Sammelzeugnis verbindlich einverstanden sind! Spätere Änderungen können nicht mehr durchgeführt werden!

    Formular:
    Ansuchen um Überprüfung der absolvierten Module des Masterstudiums (Kunstgeschichte)

    Das unterschriebene Formular schicken Sie von Ihrem Unet-Account an folgende Adresse: ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at.

    Betreff:
    Einreichung des Prüfungspasses "Master Kunstgeschichte" – [Name]

    Text:
    Sehr geehrtes SSSt.-Kunstgeschichte-Team,
    hiermit reiche ich mein Ansuchen um Überprüfung der absolvierten Module des Masterstudiums Kunstgeschichte ein.
    Mit meiner Unterschrift auf dem angehängten Formular erkläre ich mich mit der Modulzuordnung meiner Prüfungsleistungen lt. Sammelzeugnis verbindlich einverstanden.
    Freundliche Grüße,
    [Voller Name+Matrikelnummer!]

    Anhänge:
    Mitsenden: Genehmigung der SPL für Modul 10, wenn Lehrveranstaltungen außerhalb der Universität Wien absolviert wurden (Mitbelegungen)
    Nicht mitsenden: Prüfungspass, Sammelzeugnis und Anerkennungsbescheide, Zulassungsbescheid mit etwaigen Auflagen. Diese liegen alle bereits in der Studienservicestelle auf.

    Die Bearbeitung des Prüfungspasses kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Eine gesonderte Verständigung nach Abschluss der Bearbeitung ist nicht vorgesehen. Sollten sich bei der Bearbeitung Fragen oder Probleme ergeben, melden wir uns bei Ihnen.

    Der fertig bearbeitete Prüfungspass ist u. a. Voraussetzung für die Anmeldung zur Abschlussprüfung.

    Master

    Masterarbeit einreichen

    Informationen zum Einreichen/Hochladen sowie alle nötigen Formulare zum Einreichen der Masterarbeit finden Sie hier (Website des SSC!).

    Master

    Gutachten zu Ihrer Masterarbeit und wann Sie es sehen dürfen

    • Schauen Sie sich das Merkblatt der Studienprogrammleitung für Gutachten an!
    • Das Gutachten kann max. 6 Monate nach der Ausstellung im Studienservicecenter der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät eingesehen werden.

    Master

    Masterprüfung organisieren

    Die Defensio kann laufend abgehalten werden.

    Masterprüfungstermin:

    Der Termin kann erst fixiert werden, nachdem der Prüfungspass (PP) offiziell in der StudienServiceStelle eingereicht wurde und Ihre Masterarbeit benotet wurde. Sie erhalten vom SSC eine E-Mail, sobald Sie sich zur Abschlussprüfung anmelden können.

    Den Masterprüfungstermin organisieren Studierende selbstständig mit den beiden Prüfer:innen (Datum und Uhrzeit vereinbaren). Die Organisation des Vorsitzes und die Raumbuchung übernimmt die StudienServiceStelle. Bitte melden Sie sich rechtzeitig (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at).

    Die Masterprüfungen vor Ort finden, wenn Sie nicht anders informiert werden, im Prüfungszimmer des Instituts für Kunstgeschichte statt. In einzelnen Fällen ist es auch möglich, eine Prüfung vor Ort abzuhalten, zu der eine prüfende Person digital zugeschaltet wird (hybride Prüfung).

    Für digitale oder hybride Masterprüfungen wird auf Moodle ein eigener Prüfungskurs angelegt, auf den nur die zu Prüfenden und die Mitglieder der Prüfungskommission zugreifen können. Zugangsinfo und Link werden von der/dem Prüfungsvorsitzenden rechtzeitig an alle Beteiligten versendet. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Studienserivestelle, damit der Moodlekurs eingerichtet werden kann.

    Anmeldung zur Masterprüfung:

    Bitte informieren Sie sich über den aktuellen organisatorischen Ablauf der Masterprüfung auf der Homepage des StudienServiceCenters: ssc-histkultur.univie.ac.at/studium/ihr-weg-durchs-studium/masterstudien/abschlusspruefung/

    Die Anmeldung der Prüfung und die Einreichung aller Unterlagen erfolgt beim SSC spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin (nicht bei der SSSt.).

     

    Das Formular für das Prüfungsprotokoll und begleitende Informationen werden vor der Prüfung vom SSC an die Beteiligten versendet.

     

    Beachten Sie:

    • Für einen Abschluss im WiSe muss die Defensio spätestens am 31.03. abgehalten werden, für Abschlüsse im SoSe gilt der 31.10. als Stichtag.

    Master

    Wie läuft die Masterprüfung ab?

    • Der erste Prüfungsteil besteht aus einer 15-minütigen Präsentation (mit PowerPoint o. Ä.) der Fragestellungen und Ergebnisse der Masterarbeit unter Berücksichtigung des Gutachtens. Daran schließt eine 20-minütige Diskussion mit der Prüfungskommission über das relevante wissenschaftliche Umfeld der Arbeit an.
    • Der zweite Prüfungsteil ist ein 20-minütiges Fachgespräch über ein weiteres Themenfeld aus einem anderen der im Curriculum genannten Forschungsbereiche der Kunstgeschichte als jenem, dem das Thema der Masterarbeit zuzuordnen ist. Das Themenfeld wird mit dem:der Zweitprüfer:in abgesprochen und darf sich nicht mit dem Titel/Thema einer bereits absolvierten Vorlesung decken.
    • In beiden Prüfungsteilen steht das Verständnis fachlicher Zusammenhänge im Vordergrund.
    • Die Prüfungskommission besteht aus dem:der Betreuer:in der Masterarbeit, dem:der Zweitprüfer:in und einem:einer Vorsitzenden

    Master

    Abschlusszeugnis und Verleihungsbescheid

    Innerhalb von vier Wochen nach der Abschlussprüfung werden ihnen die amtssignierten Abschlussdokumente (Abschlusszeugnis, Verleihungsbescheid, Diploma Supplement) per E-Mail zugestellt.

    Voraussetzung ist die Teilnahme an der statistischen Erfassung von studienbezogenen Auslandsaufenthalten.

    Mehr Informationen unter: https://ssc-histkultur.univie.ac.at/studium/ihr-weg-durchs-studium/masterstudien/abschlusszeugnis-und-verleihungsbescheid/

    Master

    Informationen für Masterstudierende mit externem Bachelorabschluss in Kunstgeschichte

    Die Auflagen sind den Angaben im Zulassungsbescheid entsprechend zu absolvieren. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an die Studienprogrammleitung wenden (christine.beier@univie.ac.at

    Bitte beachten Sie, dass Überblicksvorlesungen nur zyklisch angeboten werden - wählen Sie den nächstmöglichen Termin, um die Vorlesung zu besuchen.  

    Beachten Sie auch, dass die Noten der für die Auflagen absolvierten Lehrveranstaltungen im Sammelzeugnis sichtbar sind.

    Anerkennungen

    Anerkennungen

    Anleitung zum Stellen eines Anerkennungsantrags

    Anerkennungsanträge bitte nur per MAIL an die StudienServiceStelle, NICHT via U:SPACE.

    Bitte senden Sie das ANSUCHEN UM ANERKENNUNG per Mail an ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at.  

    Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars: 

    • Studienkennzahl ...

    ... für Hauptfachstudierende im BA: 033-635
    ... für Hauptfachstudierende im MA: 066-835
    ... für EC Kunstgeschichte I: Begriffe, Gegenstände, Methoden: 086
    ... für EC Kunstgeschichte II: Vertiefung: 087

    • Bei Anerkennung beider ECs (Grundlagen und Vertiefung) ist das Formular einmal für das EC Kunstgeschichte I und einmal für das EC Kunstgeschichte II auszufüllen! 

    Stellen Sie bitte sicher, dass Sie das EC  Kunstgeschichte I: Begriffe, Gegenstände, Methoden registriert haben. Das EC Kunstgeschichte II: Vertiefung kann erst nach Absolvierung des ersten ECs registriert werden. Die StudienServiceStelle informiert sie, sobald die Registrierung des Folge-ECs möglich ist.

    Sie können eine Umstellung von den alten ECs "Kunstgeschichte Grundlagen" und "Kunstgeschichte Vertiefung" vornehmen. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienservicestelle.

    • Anerkennungen von Leistungen aus einem Diplomstudium ohne ECTS-Angabe :
      1 SWS (Semesterwochenstunde) = 2 ECTS! 
      Diese Regelung gilt nur für die Alternative Erweiterung und Individuelle Akzentsetzung (Mastermodul 10)!

    Der fertige Bescheid wird Ihnen per Mail auf Ihren Unet-Account zugesendet. Die Bearbeitungsfrist beträgt max. 8 Wochen. 

    Wenn eine Leistung nur von einem Modul in ein anderes übertragen werden soll, bedarf es keiner Anerkennung. Es genügt eine kurze Mail. 

    Die anerkannten Leistungen scheinen mit dem Datum des ausgestellten Bescheids im Prüfungspass auf (Semesterzuordnung nach Datum).

    Anerkennungen

    Extern erbrachte Prüfungsleistungen

    Die Anträge für die Anerkennung extern erbrachter Prüfungsleistungen sind in elektronischer Form (E-Mail) der Studienservicestelle zu übermitteln (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at).

    Senden Sie ein aktuelles Sammelzeugnis des Studiums, aus dem Leistungen anerkannt werden sollen (v.a. wenn dies nicht an der Uni Wien absolviert wird/wurde), mit.

    Leistungen kommen dann für eine Anerkennung in Frage, wenn sie einen ganz konkreten Bezug zum Curriculum (BA 2011, BA 2018, MA 2018) aufweisen. Der Lehrinhalt der Ersatzleistung darf zu einer intern zu erbringenden Leistung in Bezug auf Inhalt, Umfang und Prüfungsmethode keine wesentlichen Unterschiede aufweisen.

    Eine pauschale Anerkennung von Leistungen (zum Beispiel komplette Vorstudien, ganze Abschnitte abgebrochener Studien, STEOP an einer anderen Universität) ist nicht möglich. Es können nur konkrete Leistungen für konkrete Lehrinhalte konkreter Module anerkannt werden. Diese Leistungen müssen im Zuge der Antragsstellung einzeln nachgewiesen und den konkreten Modulen direkt zugeordnet werden.

    • Anerkannt werden können nur universitäre Leistungen bzw. Leistungen, die an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen erbracht wurden. Hinweise dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Postsekundäre Hochschuleinrichtungen
    • Sie können eine Anerkennung auch vor Absolvierung der Steop beantragen. Siehe dazu auch die Informationen der*des Studienpräses.
    • Die Leistungsnachweise müssen mit Prüfungszeugnissen (Originale!) belegt werden. Infos zu den geforderten Unterlagen und Formvorschriften finden Sie hier.
    • Bestimmte Module vermitteln spezifische Kompetenzen, die für das Studium am Institut für Kunstgeschichte an der Uni Wien essentiell sind. Für diese Module können keine Ersatzleistungen erbracht werden. Daher gibt es keine Anerkennungen für BA 2018: PM1 Exemplarische Studien, PM8 Fallstudie I. Anerkennung für die Epochenmodule PM4 bis PM7 müssen eindeutig abgegrenzt und zuordenbar sein.
    • Jede Leistung kann nur einmal verwendet werden! Mit Ausnahme von EC aus Vorstudien, kann keine Leistung doppelt angerechnet werden.
    • Der Anerkennungsprozess kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. Die Frequenz von Anerkennungsanträgen und die Arbeitsbelastung ist saisonal stark schwankend. Insbesondere in den Wochen vor Semesterende und Semesterbeginn ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Vermeiden Sie unnötigen Verwaltungsaufwand und bündeln Sie Ihre Anerkennungsvorhaben! Reichen Sie nicht jede Einzelleistung separat ein!
    • Wenn Anerkennungen terminabhängig sind (z.B. für Abschlüsse), dann kümmern Sie sich bitte um eine rechtzeitige Antragstellung! Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Es ist uns nicht möglich, Anträge aufgrund persönlich empfundener Dringlichkeit vorzuziehen! 

    Anerkennungen

    Ausgelaufene Studienpläne

    Für einige ausgelaufene Studienpläne (zum Beispiel Diplomstudien), die an der Universität Wien studiert, aber nicht abgeschlossen wurden, gelten besondere Anerkennungsregelungen, die per Verordnung festgelegt wurden und daher zwingend anzuwenden sind.

    Die entsprechenden Anerkennungsregelungen (von einem Studienplan zum jeweils nachfolgenden bzw. aktuellen) finden Sie wie folgt aufgelistet (Infos werden durch Anklicken verfügbar):

    Von BA 2011 für BA 2018

    Von BA 2008 auf BA 2011

    Anerkennungen

    Antragstellung

    1. Frühestens danach senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ANSUCHEN UM ANERKENNUNG (Scan, bitte als PDF) von Ihrem u:net Account an die Studienservicestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at) (Ausfüllhinweise finden Sie im anschließenden Feld. Achtung: es gibt keine persönliche Antragstellung in Sprechstunden!). Als Beilage senden Sie uns die erforderlichen Leistungsnachweise. (An der Uni Wien erbrachte Leistungen, die im Sammelzeugnis aufscheinen, müssen nicht noch einmal mit weiteren Belegen nachgewiesen werden. Das Sammelzeugnis muss nicht mitgeschickt werden.)

    2. Die Anträge werden dem zuständigen studienrechtlichen Organ (Vize-Studienprogrammleitung) zur Genehmigung vorgelegt.

    3. Anerkennungen werden durch Ausstellung eines Anerkennungsbescheids vollzogen. Dieser Prozess kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. Der fertige Bescheid wird per Mail an Ihren u:net Account gesendet. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf einer 4-wöchigen Einspruchsfrist ein. In dringenden Fällen können Sie durch Abgabe eines Rechtsmittelverzichts eine sofortige Rechtswirksamkeit erreichen. Dazu senden Sie bitte eine Mail mit folgendem Text von Ihrem offiziellen u:net Account an die ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at:

    „Rechtsmittelverzicht: Ich bestätige hiermit den Erhalt des Anerkennungsbescheides mit der GZ: ABxxx-yyyyy vom xx.xx.xxx und verzichte ausdrücklich auf das ordentliche Rechtsmittel der Beschwerde für den betreffenden Bescheid. Der Bescheid erlangt damit Rechtskraft.
    Wien, am yy.yy.yyyy
    Unterschrift“

    Anerkennungen

    Weitere Hinweise und Tipps zur Anerkennung extern erbrachter Prüfungsleistungen

    STEOP:

    Es gibt keine pauschale Anerkennung der STEOP. Wenn Sie bereits an einer anderen Universität die STEOP für das Fach Kunstgeschichte absolviert haben, dann bedeutet das nicht, dass Sie an der Uni Wien die hier vorgeschriebene STEOP nicht mehr absolvieren müssen! Das PM1 (Exemplarische Studien) muss auf jeden Fall absolviert werden. Die einführenden Prüfungen zu PM2 (Ikonografie) und PM3 (Architekturterminologie) können nur dann anerkannt werden, wenn Sie konkrete Leistungen für diese beiden Modulinhalte nachweisen können.

    "Wiederaufnahme" eines Studiums:

    Die Wiederaufnahme und Fortführung eines abgebrochenen Studiums ist nur dann möglich, wenn sich der Studienplan zwischenzeitlich nicht geändert hat. In allen anderen Fällen beginnen Sie ein neues Studium in der aktuellen Studienplanversion (BA 2018), für das Sie sich einzelne Leistungen nach den auf dieser Website beschriebenen Grundsätzen anerkennen lassen können. Eine pauschale Anerkennung von Modulen oder Studienabschnitten früherer bzw. abgebrochener Studien ist nicht zulässig! Konkrete Entscheidungen über die Anerkennungswürdigkeit Ihrer Leistungen erhalten Sie erst nach erfolgter Antragstellung!

    Erweiterungscurricula (EC) für BA Kunsgeschichte:

    Wenn Sie Prüfungsleistungen für ein EC anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die für das jeweilige EC zuständige SPL/SSSt!
    Die SPL/SSSt. Kunstgeschichte kann nur Leistungen für die Alternative Erweiterung (Hauptfach BA Kunstgeschichte) und für das EC Kunstgeschichte Grundlagen/Vertiefung (für Studierende eines anderen Hauptfachs) anerkennen!

    Wenn Sie in einem anderen Studium bereits vollständige EC abgeschlossen haben, werden diese im Zuge der Anerkennungsverordnung als "EC aus Vorstudien" anerkannt. Sie müssen dazu einen ausgefüllten Antrag per Mail an die SSSt. Kunstgeschichte übermitteln.

    Alternative Erweiterung (AE):

    Für die AE können jegliche universitären Leistungen bzw. Leistungen, die an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen erbracht wurden, anerkannt werden.
    Anerkannt werden im Umfang jene ECTS Punkte, die von der jeweiligen Universität für die jeweilige Lehrveranstaltung vergeben wurden.

    Erweiterungscurricula (EC) Kunstgeschichte für Studierende anderer Studienfächer:

    Stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung das EC Kunstgeschichte Grundlagen (EC 086) auch in u:space registriert haben. Das EC Kunstgeschichte Vertiefung (EC 087) kann erst registriert (und anerkannt) werden, nachdem das EC Grundlagen vollständig abgeschlossen bzw. die Leistungen dafür rechtskräftig anerkannt sind.

    Interdisziplinäre Leistungen:

    Leistungen aus anderen Studienfächern können im BA ausschließlich für die AE anerkannt werden. Über eine etwaige Anrechenbarkeit von Leistungen für ein EC (z.B. aus fachlich passenden Vorstudien) entscheiden die SPL der jeweiligen EC. Im MA Kunstgeschichte können interdisziplinäre Leistungen ausschließlich für das Modul M10 anerkannt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Infoblatt.

    Mitbelegung:

    Externe universitäre Leistungen, die im Zuge einer Mitbelegung absolviert werden sollen, bedürfen einer Vorabgenehmigung durch die Studienprogrammleitung. Die Bewilligung zur Mitbelegung wird gem. UG 2002 § 63 Abs. 9 Z. 2 dann erteilt werden, wenn im aktuellen Semester an der Universität Wien keine Lehrveranstaltung angeboten wird, die für die Absolvierung des Lehrziels des jeweiligen Moduls geeignet ist UND der Studienfortschritt durch Absolvierung in einem späteren Semester gehemmt würde. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine bestimmte ("interessante") Lehrveranstaltung nicht an der Uni Wien angeboten wird, sondern ob es gar keine passende Lehrveranstaltung gibt, um das entsprechende Modul abschließen zu können. Achtung: es kann nur jene ECTS Anzahl anerkannt werden, die von der jeweiligen Universität bestätigt wird.

    Nicht extra genehmigt werden müssen Mitbelegungen, die sich bereits aus der Genehmigung für das MA M10 ergeben bzw. im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Thema der genehmigten MA Arbeit stehen. 

    Für Mitbelegungen für AE Leistungen ist keine Vorabbestätigung vorgesehen.

    Sprachen:

    Sprachleistungen können im BA generell für die AE anerkannt werden und im MA für das MA M10, sofern es sich um Quellensprachen handelt, die für Ihr Studium der Kunstgeschichte relevant sind (Lesekompetenz für Quellen, Fachliteratur, Zusammenhang mit Masterarbeit). Beachten Sie: Es können nur Zeugnisse anerkannter Bildungsträger (siehe oben; Vorsicht bei "Sprachinstituten"!) angerechnet werden, die konkrete ECTS Punkte ausweisen.

    Latein:

    Latein kann als Zulassungsvoraussetzung nicht für Module des Kunstgeschichte Studiums anerkannt werden.
    Informationen zur Anerkennung von Lateinnachweisen bzw. zur Latein-Ergänzungsprüfung im Rahmen des Bachelorstudiums finden Sie hier.

    Praktikumsanrechnung

    Angerechnet werden:

    Außeruniversitäre Praktika mit erkennbarem Bezug zum Studium der Kunstgeschichte können für die Module Praxisfelder im BA PM13 und MA M7 (nicht AE, nicht M10) angerechnet werden, soweit diese bei einer renommierten Institution (z.B. Kunstmuseum, Kunsthandel etc.) absolviert wurden und glaubhaft gemacht werden kann, dass Studierende dort für das Studium relevante Kenntnisse erworben haben.

    Hinweis: Die Universität kann keine Praktika vermitteln oder empfehlen. Da es sich nicht um Pflichtpraktika handelt, können auch keine Bestätigungen über die Anrechenbarkeit für die Bewerbung für Praktikumsplätze oder die Erlangung von Förderungen ausgestellt werden!

    Verbindung zum Curriculum:

    In den Curricula der Kunstgeschichte sind keine Pflichtpraktika verankert. Praktika können ausschließlich für das Modul 14 (BA 2011) / Pflichtmodul 13 (BA 2018)  bzw. das Modul 7 (MA) im Ausmaß von 5 ECTS-Punkten angerechnet werden, sofern eine solche Leistung noch benötigt wird.

    Hinweis: Wurde ein Praktikum angerechnet, kann diese Leistung nicht mehr verändert werden. Es kann also auch keine weitere Prüfungsleistung mehr für das Modul Praxisfelder (Übungen!) angemeldet werden. Ebenso kann kein Praktikum anerkannt werden, wenn für das Modul Praxisfelder bereits eine andere Leistung erbracht wurde.

    Voraussetzungen:

    + Formal: Absolvierte STEOP (BA) plus eine absolvierte Epoche (Zyklus- oder Überblicksvorlesung)
    + Inhaltlich: Nachweis durch Praktikumszeugnis mit der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten, der erworbenen Kenntnisse und Angabe des zeitlichen Umfangs (mind. ein Monat bzw. ca. 125 Arbeitsstunden). Dauernde berufliche Tätigkeit kann nicht angerechnet werden! Das Zeugnis muss glaubhaft vermitteln, dass im Zuge des Praktikums für das Studium relevante Kenntnisse erworben werden konnten.

    Vorgangsweise:

    Nach einem absolvierten Praktikum ist das Praktikumszeugnis zur Genehmigung des Leistungsnachweises vorzulegen. Genehmigung durch die zuständige Studienprogrammleiterin. Einreichung ausschließlich per E-Mail an christine.beier@univie.ac.at.

    Sie benötigen keinen Sprechstundentermin in der StudienServiceStelle. Die Leistung wird nach erfolgter Genehmigung in den Prüfungspass eingetragen.

    Hinweis: Das Praktikum wird immer mit dem tatsächlichen Erbringungsdatum (= Tag des letzten Praktikumstags) in den Prüfungspass eingetragen!

    Erasmus

    Erasmus (Outgoing)

    FAQ zur Anerkennung von Leistungen, die während eines Erasmus+ Aufenthaltes im Ausland erbracht wurden

    • Ist ein Sprachkurs anerkennbar?
      Wenn der Sprachkurs von der Partneruni organisiert ist, kann er anerkannt werden, und zwar in der Höhe der dort angegebenen ECTS-Zahl (jedoch nicht mehr als 15 ECTS). Die Zuordnung ist als "Alternative Erweiterung" im Bachelor oder "Pflichtmodul 10: Individuelle Akzentsetzung" im Master möglich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Pflichtmodul 10 insgesamt unter diesem leitenden Gesichtspunkt stehen muss (Erwerb von Quellensprachen).
    • Wird ein Teilnahmeschein für eine Vorlesung anerkannt (betrifft Deutschland und die Schweiz)?
      Eine Vorlesung, die keine Prüfung umfasst, ist nicht gleichwertig mit Vorlesungen im Institut für Kunstgeschichte in Wien, die geprüft werden, und kann deshalb nicht entsprechend anerkannt werden. Klären Sie zu Beginn mit der Lehrveranstaltungsleitung, ob Sie am Ende kurz geprüft werden können. Das wird in der Regel anstandslos gemacht. Sollte es Schwierigkeiten geben, wenden Sie sich an den/die Gast- oder Heimatkoordinator/in.
    • Wann wird ein Seminar anerkannt?
      Ein Seminar wird anerkannt, wenn eine schriftliche Arbeit geschrieben und benotet wurde.
    • Kann man an der Gastuniversität zwei Seminare in einem Semester machen und anerkennen lassen?
      Da zumindest ein Seminar mit Hausarbeit an der Heimatuniversität absolviert werden muss, ist dies im Masterstudiengang möglich, im Bachelorstudiengang nicht.
    • Was passiert, wenn man an der Gastuniversität (zum Beispiel Deutschland oder Schweiz) zwei oder mehr Seminararbeiten geschrieben hat, weil dort in erster Linie Seminare angeboten wurden?
      Die Leistung kann als Übung anerkannt werden.
    • Welche ECTS-Punkte gelten: jene an der Gastuniversität oder jene an der Heimatuniversität?
      Die zu erreichende Mindestzahl an ECTS-Punkten bezieht sich auf die Anzahl der an der Universität Wien anerkennbaren ECTS-Punkte. Ihr Learning Agreement muss so angelegt sein, dass Sie die 3 ECTS-Punkte im Monat, die vom Erasmus für die Bewilligung der finanziellen Unterstützung vorgeschrieben sind, in Wien erreichen.

    Erasmus (Incoming)

    Welche Lehrveranstaltungen kann ich als Erasmusstudent*in in Wien besuchen?

    Sie können eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung besuchen, also eine Übung, eine Fallstudie oder ein Seminar. Dafür müssen Sie sich innerhalb der Anmeldefristen bewerben. Infos zur Anmeldung von prüfungsimmanenten LVs finden Sie hier.
    Für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, d.h. Vorlesungen, gibt es keine Beschränkung. Diese haben auch keine Platzbeschränkung. Sie müssen sich allerdings unbedingt für den Prüfungstermin anmelden. Alle Infos zur Anmeldung von Vorlesungen finden Sie hier.

    Erweiterungscurricula und Alternative Erweiterung für den Bachelor Kunstgeschichte

    Der Bachelorstudiengang Kunstgeschichte setzt sich aus 120 ECTS-Punkten im Fach Kunstgschichte und 60 ECTS in Form von Erweiterungscurricula (EC) zusammen. Sie können alle 60 ECTS Punkte in Form von EC absolvieren ODER Sie belegen 45 ECTS als EC und 15 ECTS als Alternative Erweiterung (AE). Andere Zahlenverhältnisse sind nicht möglich.

    →  Für die AE können auch kunsthistorische Lehrveranstaltungen gewählt werden, für die EC nicht: Letztere müssen in einem anderen Fach absolviert werden und sind in ihrer Zusammensetzung festgelegt.
    →  Leistungen aus nicht fertiggestellten EC können in die AE übertragen werden.
    →  Überzählige Punkte für die AE können hingegen nicht für die EC bzw. zum Auffüllen der 45 ECTS verwendet werden, die für EC vorgesehen sind.

    • Es wird empfohlen, frühzeitig (ab dem 2. Semester - nach positivem Abschluss der STEOP) mit der Planung und Absolvierung der Erweiterungscurricula zu beginnen.
    • Die Erweiterungscurricula müssen an der Uni Wien absolviert werden. Es handelt sich um Lehrveranstaltungspakete (Minicurricula) zu 15 oder 30 ECTS mit konkreten Lehrveranstaltungen, die vollständig absolviert worden sein müssen, damit sie anerkannt werden können. Eine Liste und allgemeine Informationen finden Sie hier.
    • Das Lehrangebot für Erweiterungscurricula wird von den StudienServiceStellen des jeweiligen Faches verwaltet, die auch Auskunft über Prüfungsanmeldungen, Notenzuweisungen etc. erteilen.
    • Die Erweiterungscurricula sind über u:space zu registrieren, bevor eine Anmeldung für Prüfungen möglich ist. Diese Registrierung müssen Sie selbst vornehmen.
    • Setzten Sie in u:space die Markierung "Für Abschluss verwenden", damit das Erweiterungscurriculum im Prüfungspass gezählt wird.
    • Die Anerkennungen der für die Alternative Erweiterung absolvierten Lehrveranstaltungen werden von der StudienServiceStelle des Faches Kunstgeschichte durchgeführt. Eine Genehmigung durch die Studienprogrammleitung ist nicht notwendig. Es gibt keine eigene Registrierung: Die Leistungen werden bei der Prüfungsanmeldung zugeordnet.
    • Hinweis: Wenn Sie 45 ECTS in EC plus 15 ECTS in AE absolviert haben, steht im Prüfungspass korrekt 45/60 und die Ampel bleibt gelb. Nur wenn Sie 60 ECTS in EC und keine AE absolivert haben, steht im Prüfungspass 60/60 mit grüner Ampel.

    • Praxistipp: Lassen Sie sich Leistungen für die AE nicht voreilig anerkennen, da sie dann nicht mehr austauschbar sind. Übrigens sind sie auch ein hervorragender Joker für den Lateinnachweis, der nicht die letzte eingetragene Note des Bachelorstudiums sein darf.

    Erweiterungscurricula für Studierende anderer Fächer

    Erweiterungscurricula für Bachelorstudierende anderer Fächer

    Erweiterungscurricula für Studierende anderer Fächer

    Die ECs der Kunstgeschichte eignen sich insbesondere als Ergänzung eines BA-Studiums der historischen, philologischen, philosophischen und theologischen Fächer.

    Das Institut für Kunstgeschichte bietet zwei Erweiterungscurricula zu je 15 ECTS-Punkte für BA-Studierende anderer Fächer an: EC Kunstgeschichte I: Begriffe, Gegenstände, Methoden (A) und EC Kunstgeschichte II: Vertiefung (B). Das EC Vertiefung ist aufbauend und kann erst nach vollständiger Absolvierung des EC Kunstgeschichte I: Begriffe, Gegenstände, Methoden registriert werden.

    Anerkennungen von Leistungen des BA Kunstgeschichte für EC Kunstgeschichte für Studierende eines Zweitstudiums:

    Mittels Anerkennung können Sie bestimmte Leistungen Ihres Kunstgeschichtestudiums auch als EC für Ihr Zweitstudium nutzen. Stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung für das jeweilige Studium bereits gültig zugelassen sind bzw. das EC Kunstgeschichte Grundlagen/ab 01.10.24 Kunstgeschichte I  auch in u:space registriert haben. Anerkannt wird nur das vollständige EC! Das EC Kunstgeschichte Vertiefung/ab 01.10.24 Kunstgeschichte II  kann erst registriert (und anerkannt) werden, nachdem das EC Grundlagen /ab 01.10.24 Kunstgeschichte I vollständig abgeschlossen bzw. die Leistungen dafür rechtskräftig anerkannt sind. Wenn Sie die Anerkennung für beide EC gleichzeitig beantragen, erhalten Sie von der SSSt. eine Nachricht, sobald Sie das EC Vertiefung /ab 01.10.24 Kunstgeschichte II registrieren können.

    Auslaufende ECs:

    Die ECs Kunstgeschichte Grundlagen (C) und Kunstgeschichte Vertiefung (D) laufen am 01.10.2024 aus und können noch bis 31.10.2025 fertig abgeschlossen werden. Es ist aber auch möglich, auf die aktuellen ECs (EC Kunstgeschichte I und II) ab 1.10.24 umzusteigen. Vorgangsweise im Falle eines Umstiegs: Melden Sie über U:Space die alten ECs ab und registrieren Sie sich für das neue EC Kunstgeschichte I bzw. II. Dann melden Sie sich bei der SSSt. Kunstgeschichte, damit Ihre Leistungen umgetragen werden können. Eine Registrierung für das EC Kunstgeschichte II  ist erst möglich, wenn alle Leistungen für das EC Kunstgeschichte I eingetragen sind. Das EC Kunstgeschichte II  kann NICHT direkt an das alte EC Kunstgeschichte Grundlagen angeschlossen werden!

    Erweiterungscurricula für Studierende anderer Fächer

     

    EC Kunstgeschichte I: Begriffe, Gegenstände, Methoden (ab 01.10.2024)

    Das EC Kunstgeschichte I bietet Einblicke in wesentliche Gegenstandsbereiche des Fachs Kunstgeschichte im Umfang von 15 ECTS-Punkten. Absolventinnen und Absolventen des Curriculums verfügen über Grundkenntnisse in Ikonographie, Architekturterminologie und Bauformenlehre. Sie gewinnen Einblicke in kunsthistorische Fragestellungen und Methoden, die folgenden Bereichen zugeordnet sind: Mittlere Kunstgeschichte (Spätantike/Mittelalter), Neuere Kunstgeschichte (Frühe Neuzeit), Neueste Kunstgeschichte (Moderne), Zeitgenössische Kunst, Byzantinische Kunstgeschichte, Islamische Kunstgeschichte, Kunstgeschichte Asiens. 

    Kurzinfo:

    • Arbeitsaufwand: 15 ECTS-Punkte
    • Dauer: absolvierbar in einem Semester
    • Voraussetzung: Absolvierte STEOP im jeweiligen BA-Hauptfach
    • Lernform: Vorlesungen mit Selbststudium

    Aufbau des EC Kunstgeschichte Grundlagen:

    • VO Einführung in die Kunstgeschichte: exemplarische Studien, 5 ECTS, 2 SSt (npi)
    • VO Einführung in die Ikonographie, 5 ECTS, 2 SSt (npi)
    • VO Einführung in die Architekturterminologie und Bauformenlehre, 5 ECTS, 2 SSt( npi)

    Den genauen Wortlaut des Erweiterungscurriculum Kunstgeschichte I  finden Sie hier.

    Erweiterungscurricula für Studierende anderer Fächer

    EC Kunstgeschichte II: Vertiefung (ab 01.10.2024)

    Das EC Kunstgeschichte - Vertiefung bietet Einblicke in wesentliche Gegenstandsbereiche des Fachs Kunstgeschichte im Umfang von 15 ECTS-Punkten. Das Ziel des Erweiterungscurriculums Epochen und Methoden der Kunstgeschichte an der Universität Wien ist es, Studierenden, die nicht das Bachelorstudium Kunstgeschichte betreiben, über das Niveau des EC Kunstgeschichte Grundlagen hinausgehende Kenntnisse im Fach Kunstgeschichte zu vermitteln.

    Kurzinfo:

    • Arbeitsaufwand: 15 ECTS-Punkte
    • Dauer: absolvierbar in zwei Semestern
    • Voraussetzung: Absolviertes EC Kunstgeschichte Grundlagen
    • Lernform: Vorlesungen mit Selbststudium

    Aufbau des EC Kunstgeschichte II: Vertiefung:

    3x VOs (jeweils 5 ECTS, 2 SSt, npi) nach Maßgabe des Angebots aus: 

    • Kunstgeschichte im Überblick I, II, III oder IV (WICHTIG: Pro Semester wird nur EINE Überblicks-Vorlesung gehalten!)
    • VO Kunstgeschichtliche Methoden/Kunsttheorie
    • Praxisfelder Kunstgeschichte

    Den genauen Wortlaut des Erweiterungscurriculum Kunstgeschichte – Vertiefung finden Sie hier.

    Erweiterungscurricula für Studierende anderer Fächer

     

    EC Kunstgeschichte - Grundlagen (auslaufend)
    Achtung: Dieses EC kann bis zum 31.10.2025 abgeschlossen werden. Ein freiwilliger Wechsel ins neue EC Kunstgeschichte I ist schon vor diesem Stichtag möglich.

    Das EC Kunstgeschichte - Grundlagen bietet Einblicke in wesentliche Gegenstandsbereiche des Fachs Kunstgeschichte im Umfang von 15 ECTS-Punkten. Absolventinnen und Absolventen des Curriculums verfügen über Grundkenntnisse in Ikonographie, Architekturterminologie und Bauformenlehre sowie Überblickskenntnisse in mindestens einem Bereich des Fachs.

    Kurzinfo:

    • Arbeitsaufwand: 15 ECTS-Punkte
    • Dauer: absolvierbar in einem Semester
    • Voraussetzung: Absolvierte STEOP im BA-Hauptfach
    • Lernform: Vorlesungen mit Selbststudium

    Aufbau des EC Kunstgeschichte Grundlagen:

    • VO Einführung in die Ikonographie, 5 ECTS, 2 SSt (npi)
    • VO Einführung in die Architekturterminologie und Bauformenlehre, 5 ECTS, 2 SSt( npi)
    • VO Kunstgeschichte im Überblick (Entweder I, II, III oder IV, jeweils 5 ECTS, 2 SSt (npi; diese VO sind nicht aufbauend, es kann eine davon frei gewählt werden)

    Den genauen Wortlaut des Erweiterungscurriculum Kunstgeschichte – Grundlagen finden Sie hier.

    Erweiterungscurricula für Studierende anderer Fächer

    EC Kunstgeschichte - Vertiefung (auslaufend)
    Achtung: Dieses EC kann bis zum 31.10.2025 abgeschlossen werden. Ein freiwilliger Wechsel ins neue EC Kunstgeschichte II ist schon vor diesem Stichtag möglich. 

    Das EC Kunstgeschichte - Vertiefung bietet Einblicke in wesentliche Gegenstandsbereiche des Fachs Kunstgeschichte im Umfang von 15 ECTS-Punkten. Das Ziel des Erweiterungscurriculums Epochen und Methoden der Kunstgeschichte an der Universität Wien ist es, Studierenden, die nicht das Bachelorstudium Kunstgeschichte betreiben, über das Niveau des EC Kunstgeschichte Grundlagen hinausgehende Kenntnisse im Fach Kunstgeschichte zu vermitteln.

    Kurzinfo:

    • Arbeitsaufwand: 15 ECTS-Punkte
    • Dauer: absolvierbar in zwei Semestern
    • Voraussetzung: Absolviertes EC Kunstgeschichte Grundlagen
    • Lernform: Vorlesungen mit Selbststudium

    Aufbau des EC Kunstgeschichte Vertiefung:

    • 2x VO aus Kunstgeschichte im Überblick I, II, III oder IV (jeweils 5 ECTS), die nicht schon im EC Kunstgeschichte - Grundlagen erfolgreich absolviert wurden (WICHTIG: Pro Semester wird nur EINE Überblicks-Vorlesung gehalten! Das heißt, Sie benötigen mindestens 2 Semester, um dieses EC zu absolvieren.)
    • VO Kunstgeschichtliche Methoden/Kunsttheorie, 5 ECTS

    Den genauen Wortlaut des Erweiterungscurriculum Kunstgeschichte – Vertiefung finden Sie hier.

    Hilfsmittel

    Hilfsmittel

    Handbuch Wissenschaftliches Arbeiten

    Das Handbuch wurde für das Studium Kunstgeschichte an der Universität Wien erstellt. Es bietet Informationen zu folgenden Themen:

    Textsorten im Studium
    Wissenschaftliche Literatur, Recherche, Literaturbeschaffung
    Umgang mit Abbildungen
    Forschungsfragen und -thesen, Gestaltung eines Forschungsstands
    Lektüre und Lesestrategien
    Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten
    Zitieren und Bibliografieren
    Präsentationen/Referate
    Beurteilungsrichtlinien

    Das Handbuch kann als Bildschirmversion mit Verlinkungen heruntergeladen werden.

    Eine Checkliste zur Bildnutzung in wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie auf der Website des Büros des Studienpräses.

    Redaktionsrichtlinien für das Literaturverzeichnis und die Fußnoten von Hausarbeiten (Zusammenfassung der Angaben aus dem Handbuch).

    Hinweise für Referate/Präsentationen (aktualisierte Zusammenfassung der Angaben aus dem Handbuch).

    Hinweise des CTL für die Erstellung eines Exposés, weitere Anregungen bietet das Handbuch für wissenschaftliches Arbeiten.

    Hilfsmittel

    Abkürzungsverzeichnis

    AE Allgemeine Erweiterung
    au. K. außereuropäische Kunstgeschichte
    BA Bachelor
    byz. K. byzantinische KunstgeschichteDLE Dienstleistungseinrichtung
    DLE Dienstleistungseinrichtung
    EC Erweiterungscurriculum
    EX Exkursion
    FS Fallstudie
    m. K. mittlere Kunstgeschichte
    MA Master
    Moodle E-Learning-Plattform der Universität Wien
    n. K. neuere Kunstgeschichte
    nst. K. neueste KunstgeschichteECTS European Credit Transfer SystemM Modul
    PM Pflichtmodul
    PS Proseminar
    SE Seminar
    SPL Studienprogrammleitung
    SSC StudienServiceCenter (der hist.-kulturwiss. Fakultät)
    SSSt StudienServiceStelle
    STEOP Studieneingangs- und Orientierungsphase
    u:account persönlicher Zugang zu den IT-Services der Universität Wien
    u:find Vorlesungs- und Personenverzeichnis
    u:space Portal für Studium und Lehre
    UE Übung
    VO Vorlesung
    Webmail E-Mail-Service der Universität Wien
    zeu. K. zentraleuropäische Kunstgeschichte