Wichtige Informationen für Studierende nach Einführung des Bachelor Version 2018

Mit der Einführung des BA Curriculums 2018 läuft das BA Studium von 2011 aus. Studierende können das Studium nach dem alten Studienplan noch bis zum 30.04.2022 abschließen, oder in den neuen Studienplan umsteigen.

Diese Seite fasst die wichtigsten Informationen und die sich daraus ergebenden Fragen zusammen.
Lesen Sie bitte zusätzlich die Curricula und Verordnungstexte.

Treffen Sie Ihre Entscheidung zum Umstieg bitte nicht übereilt: Dieser Schritt kann nicht rückgängig gemacht werden! Es ist außerdem ratsam, einen geplanten Umstieg zeitlich so zu beantragen, dass keine ausstehenden Noten in der Schwebe sind. Um in der Umstellungsphase Probleme bei Prüfungs oder LV-Anmeldung zu vermeiden, stellen Sie den Umstellungsantrag nicht in den Wochen unmittelbar vor den Anmeldephasen.

Für weitere individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die Studienvertretung Kunstgeschichte (Journaldienste).



Unterschiede zwischen Bachelor Kunstgeschichte Version 2011 und Version 2018

Beide Curricula sind zum großen Teil inhaltlich deckungsgleich, obwohl Modulstruktur und Modulbenennungen verändert wurden. Die inhaltlichen Änderungen bestehen im wesentlichen in drei Punkten:

  • Die Epochen-Vorlesungen ("Zyklen") wurden neu strukturiert. Sie heißen nun "Überblicke" und haben teilweise neue inhaltliche Schwerpunkte.
    > Überblick I = mittlere und byzantinische Kunstgeschichte
    > Überblick II = Renaissance und Barock
    > Überblick III = Kunstgeschichte Asiens und islamische Kunstgeschichte
    > Überblick IV = Moderne und zeitgenössische Kunst
    Alle Überblickvorlesungen werden wie gehabt zyklisch im 4-Semester-Rhythmus gelesen. Beachten Sie bitte unbedingt die weiteren Informationen dazu im Hinblick Anerkennungs- bzw. Äquivalenzverordnungen!
  • Bei den Fallstudien und Seminaren entfällt die Fachbereichspflicht. Das heißt, es müssen im BA 2018 die Fallstudien nicht mehr aus drei unterschiedlichen und die Seminare aus zwei unterschiedlichen Fachbereichen gewählt werden.
  • Bei den Spezialthemen entfallen die Trennung von Spezial A und B und die damit verbundenen Fachbereichspflichten. Alle Spezialvorlesungen (BM11 und BM12), sowie der Individuelle Schwerpunkt (BM15), werden in einem Modul (PM11) zusammengefasst. Die Spezialthemen können beliebig aus dem Vorlesungsverzeichnis ausgewählt werden.

Wichtiges zum Studienabschluss im Bachelor Version 2011 - Äquivalenzverordnung

  • BEENDIGUNGSFRIST: Sie haben bis zum 30.04.2022 (= WiSe2021 + Nachfrist) Zeit, Ihr Bachelorstudium zu beenden. Relevant ist das Datum der letzten Note (Hauptfach und ECs).
    Solange Sie im BA Kunstgeschichte (Version 2011) gemeldet sind, gelten auch sämtliche curriculare Regelungen und Voraussetzungsketten dieses Studiums (siehe Aufbau BA Kunstgeschichte 2011)!
  • Es werden einzelne Lehrveranstaltungen aus dem alten Bachelor nicht mehr angeboten. Um das Studium abzuschließen, können stattdessen andere, konkret festgelegte LV absolviert werden. Diese sind in einer Äquivalenzverordnung geregelt und hier nachzulesen. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

       > Zyklus 1
    ersetzt durch Überblick I
       > Zyklus 2 ersetzt durch eine beliebige VO aus m.K. (mit Prüfungsdatum NACH dem 1.10.18!)
       > Zyklus 3 ersetzt durch Überblick II
       > Zyklus 4 ersetzt durch Überblick IV

  • WICHTIG:
    > Wenn Sie bereits eine Zyklus-Vorlesung positiv absolviert haben, können Sie diese NICHT ersetzen!
    > Antrittszählung: Wenn Sie umsteigen und den Überblick I noch absolvieren müssen, die bisherige Antritte der früheren Zyklus I -Prüfungen aufgrund der neuen Lehrinhalte NICHT gerechnet. Das heißt, wenn Sie bereits eine negative Note hatten, beginnen Sie wieder mit Antritt 1.
    > ACHTUNG: Bei den Überblicken II (nach Zyklus 3) und IV (nach Zyklus 4) beginnt die Antrittszählung aufgrund der vergleichbaren Lehrinhalte NICHT von Neuem! D.h. bei bisher drei negativen Antritten bei Zyklus 3 bzw. Zyklus 4, ist der anschliessende 1. Antritt bei Überlick II bzw. Überblick IV der 4. Antrittsversuch und daher als Kommissionelle Wiederholungsprüfung anzumelden.

  • Beachten Sie, dass die einzelnen Überblicksvorlesungen jeweils nur alle zwei Jahre gehalten werden! Die Prüfungen müssen Sie rechtzeitig vor dem 30.04.2022 ablegen!

  • Achten Sie im Vorlesungsverzeichnis (U:Find) darauf, sich weiterhin nach dem "Bachelor Kunstgeschichte (635 [2] - Version 2011)" zu richten.

Informationen zur Unterstellung in den Bachelor Kunstgeschichte Version 2018 - Anerkennungsverordnung

  • Wenn Sie sich freiwillig in das neue BA-Curriculum unterstellen lassen (oder am 30.04.2022 automatisch unterstellt werden), tritt die Anerkennungsverordnung (AVO) in Kraft. Das heißt, alle Lehrveranstaltungen, die Sie bereits absolviert haben und die von der Anerkennungsverordnung abgedeckt werden (= Hauptfach, Alternative Erweiterung und vollständige(!) EC), werden von der StudienServiceStelle Kunstgeschichte in das neue Studium übertragen.

  • Der Text der AVO wurde im Mitteilungsblatt veröffentlicht, siehe hier. Bitte lesen Sie sich die Verordnung in Ruhe durch. Der überwiegende Teil der Lehrveranstaltungen wird 1:1 auf die entsprechenden Module des neuen BA übertragen.

  • WICHTIG: Überprüfen Sie vor dem Umstieg, ob alle Lehrveranstaltungen in den korrekten bzw. in den von Ihnen gewünschten Modulen stehen! Wurde die Umstellung erstmal durchgeführt, kann sie NICHT mehr rückgängig gemacht werden und die Leistungen können nicht mehr verschoben oder neu zugeordnet werden.

    Bitte beachten Sie unbedingt die Regelungen bei folgenden Modulen/Lehrveranstaltungen:
    > VO Zyklus 2: wird nicht für einen Überblick anerkannt. Die Leistung wird nach dem Umstieg entweder für eine VO in Modul 11 (Spezialthemen) ODER für die Alternative Erweiterung angerechnet. Bitte geben Sie beim Umstieg der SSSt. Kunstgeschichte unbedingt Ihr gewünschtes Modul im neuen BA bekannt.
    > Das PM 6 - Überblick III (asiatische und islamische Kunst) im Bachelor-Curriculum (Version 2018) MUSS neu absolviert werden! Eine Anerkennung durch Lehrveranstaltungen des BA Version 2011 ist NICHT möglich!
    > Erweiterungscurricula: Alle abgeschlossenen ECs werden automatisch übertragen. Wenn Sie erst einzelne Lehrveranstaltungen eines EC absolviert haben, müssen Sie dieses EC nochmals neu registireren und die bisherigen Noten durch einen Anerkennungsantrag bei der zuständigen StudienServiceStelle des EC neu zuordnen lassen. Siehe dazu auch die Infoseite "ECs für BA Kunstgeschichte".
    > Leistungen, die in der Alternativen Erweiterung stehen, werden automatisch in die Alternative Erweiterung des neuen BA übertragen!

  • Wenn Sie umsteigen und danach den Überblick I noch absolvieren müssen, werden die früheren Antritte der Zyklus 1 -Prüfungen NICHT mitgezählt. D.h., auch wenn Sie bereits negative Noten hatten, beginnen Sie wieder mit Antritt 1.
    > ACHTUNG: Bei den Überblicken II (nach Zyklus 3) und IV (nach Zyklus 4) beginnt aufgrund der Fortführung der Lehrinhalte die Antrittszählung nach dem Umstieg NICHT von Neuem!
    > ACHTUNG: Bei den STEOP-Vorlesungen beginnt die Antrittszählung nach dem Umstieg NIE von Neuem! (Propädeutikum zählt zu Exemplarischen Studien)

  • Die Anerkennungsverordnung gilt ausschließlich für Studierende, die vom BA Kunstgeschichte Version 2011 direkt auf die Version 2018 umsteigen! Sollten Sie in einem früheren Studienplan studiert haben und Ihr Studium im BA 2018 wieder aufnehmen, ist keine automatische Zuordnung von Leistungen möglich. Es müssen alle Anerkennungen von der Studienprogrammleitung genehmigt werden. Siehe "Anerkennungen".

Prozedere für die freiwillige Unterstellung in den Bachelor Version 2018

  • Sie können sich freiwillig in das neue Bachelorcuriculum unterstellen lassen; es gibt dafür keine Fristen.
  • Treffen Sie Ihre Entscheidung zum Umstieg bitte nicht übereilt: Dieser Schritt kann nicht rückgängig gemacht werden! Es ist außerdem ratsam, einen geplanten Umstieg zeitlich so zu beantragen, dass keine ausstehenden Noten in der Schwebe sind. Um in der Umstellungsphase Probleme bei Prüfungs oder LV-Anmeldung zu vermeiden, stellen Sie den Umstellungsantrag nicht in den Wochen unmittelbar vor den Anmeldephasen. Die Bearbeitung dauert im Normalfall ca. 2 Wochen. 
  • Für die Unterstellung schicken Sie dieses ausgefüllte FORMULAR unterschrieben an ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at:
    > Unbedingt von der Unet-Adresse wegschicken! (Zugang zum Webmail über U:Space)
    > Betreff "Unterstellung in das Bachelorcurriculum Kunstgeschichte (Version 2018)
    > Angabe des Studiums: Bachelor Kunstgeschichte (Version 2018)
    > Formloser Text
  • Weitere Folgen der Unterstellung:
    1.Mit der Unterstellung wird die Anerkennungsverordnung (AVO) rechtskräftig. Die Konsequenzen wurden weiter oben erklärt.
    2. Sie müssen alle nicht-absolvierten ECs neu registrieren. Das geht erst, nachdem die Unterstellung wirksam geworden ist (ca. 2 Wochen nach Antragstellung). Vorlesungen für ECs können Sie dennoch besuchen, da Sie erst zum Prüfungstermin registriert sein müssen. Anerkennungen für ECs können ebenfalls erst nach Abschluss der Unterstellun durchgeführt werden.
    3.Die Semesterzählung im BA Kunstgeschichte (Version 2018) beginnt NICHT von Neuem! Es wird weitergezählt (für Studiendauer).
  • Automatische Unterstellung: Alle Studierenden, die den BA Kunstgeschichte Version 2011 nicht bis zum 30.04.2022 abschließen, werden automatisch unter das neue Curriculum unterstellt.