FAQ, Anleitungen und Infos zur Studienorganisation

Übersicht

Lehrveranstaltungen: An- und Abmeldung

Abgabefristen für Hausarbeiten

Bachelor

Master

Anerkennungen

Erasmus (Outgoing)

Erasmus (Incoming)

Exkursionen

Erweiterungscurricula für Bachelorstudierende anderer Fächer

Modulzuordnungen

Prüfungen

Hilfsmittel

Lehrveranstaltungen: An- und Abmeldung

Fristen

Anmledung für Lehrveranstaltungen im Wintersemester: August/September
Anmeldung für Lehrveranstaltungen im Sommersemester: Februar

  • bitte beachten: die Anmeldephase beginnt und endet jeweils 10:00 Uhr!

Die Anmeldung zu Exkursionen im Masterstudiengang erfolgt per E-Mail. Die jeweiligen Termine finden Sie in u:find (erreichbar über das Vorlesungsverzeichnis).

Lehrveranstaltungen: An- und Abmeldung

Voraussetzungen

In u:space werden die Zulassungsvoraussetzungen automatisch kontrolliert. Wenn Sie noch nicht alle Prüfungen absolviert haben, die für die jeweilige Veranstaltung als Voraussetzung vorgeschrieben sind, können Sie sich nicht anmelden.

Die Voraussetzungen sind in den Studienplänen (Curricula) für den Bachelor- und den Masterstudiengang festgelegt.

Lehrveranstaltungen: An- und Abmeldung

Registrierung für Vorlesungen und Vorlesungsprüfungen

Studierende können sich selbstständig über den jeweiligen Link im Vorlesungsverzeichnis für Vorlesungen registrieren und erhalten damit automatisch Zugang zur Moodle-Plattform.

  • Achtung: Prüfungen müssen separat zum gewünschten Prüfungstermin via u:space angemeldet werden! Registrierungen verpflichten nicht zur Absolvierung der Vorlesungen. Wenn Voraussetzungen fehlen (zum Beispiel Abschluss der STEOP), ist es möglich, sich zur Vorlesung anzumelden, aber nicht zum Prüfungsantritt. Dies kann erst nach dem Absolvieren der Voraussetzung geschehen.

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: An- und Abmeldung

Ablauf der Online-Anmeldung (pi LV)

Die Anmeldung erfolgt nach Lehrveranstaltungsgruppen über u:space. Die Lehrveranstaltungsgruppen sind Fallstudie 1 (KG_FS1_2024S), Fallstudie 2/3 (KG_FS2/3_2024S), Seminare (KG_SE_2024S), Übungen Praxisfelder für PM13 und M7 (KG_UE Praxisfelder_2024S), Übungen Methoden für PM12 und M8 (KG_UE Methode_2024S), Übungen für Master M9 und M10 und Bachelor PM11 (KG_UE M9/M10/PM11_2024S), Kunst in Wien (KG_KiWi_2024S). Am besten gehen Sie wie folgt vor:

  1. Variante A: Suchen Sie im Vorlesungsverzeichnis ihre favorisierte Lehrveranstaltung und klicken Sie auf "Für diese LV an-/abmelden" (= 1. Priorität). Sie werden zu u:space weitergeleitet und aufgefordert, sich anzumelden: weiter mit Schritt 3
  2. Variante B: Steigen Sie in u:space ein > Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen > Neue Anmeldung > Suchen Sie bitte NUR mit folgenden Angaben: Studienprogrammleitung: "Kunstgeschichte" und Semester: [LV-Semester]. Verwenden Sie NICHT die Freitextsuche!
    > Wählen Sie dann die benötigte Gruppe (siehe oben) aus: weiter mit Schritt 3
  3. Bitte achten Sie insbesondere bei der Anmeldung für FS2/3, SE und UE auf die korrekte Modulzuordnung (= Studienplanpunkt). Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie noch auf eine Note für die Fallstudie II oder ein Seminar warten!
  4. Wählen Sie unter "Parallellehrveranstaltungen" alle gewünschten Lehrveranstaltungen (inkl. 1. Priorität) aus, die Sie nach Priorität ordnen. Es ist Ihnen überlassen, wieviele Lehrveranstaltungen Sie auswählen.
  5. Speichern Sie die Anmeldung unbedingt ab, auch wenn Sie eine Fehlermeldung bekommen!
  6. Kontrollieren Sie den Status Ihrer Anmeldung:
    Zuteilung nach Anmeldefrist (vormals "vorgemerkt") = korrekter Status!
    Voraussetzungen noch nicht erfüllt (vormals "angelegt") = Es gibt ein Problem (meist fehlen Voraussetzungen). Wenden Sie sich bitte per Mail an die StudienServiceStelle. (Das gilt ebenso für den Status "Wiederaufgenommen")
    Storniert = Die StudienServiceStelle hat Ihre Anmeldung storniert. Sie haben eine begründete E-Mail an Ihren Unet-Account erhalten.

Der Status "Zuteilung nach Anmeldefrist" bleibt aufrecht, solange die Anmeldefrist läuft. Am Ende der Frist (nach 10:00 Uhr) erfolgt die Zuteilung unter Berücksichtigung Ihrer gesetzten Prioritäten anhand des empfohlenen Studienpfads (weitere Informationen).

Der empfohlene Studienpfad ist ein Wegweiser durch Ihr Studium und gibt darüber Auskunft, in welcher Reihenfolge Sie die Lehrveranstaltungen Ihres Studiums besuchen sollten. Wenn Sie Ihre Lehrveranstaltungen entlang des empfohlenen Pfades absolvieren, erhöht sich Ihre Chance einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung zu erhalten. Sie haben somit einen größeren Einfluss auf die Platzvergabe und besseren Einblick in den Zuteilungsprozess. Für die Berechnung der Prozente des Studienpfads wird geprüft, wie viele ECTS der empfohlenen vorangegangenen Module Sie bereits erbracht haben. Sie erhalten auf diese Weise mehr Transparenz bezüglich der bestimmenden Faktoren im Entscheidungsprozess und können diesen nun auch maßgeblich beeinflussen.

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: An- und Abmeldung

Nach der Anmeldefrist: Restplätze, Warteliste, Tausch

Grundsätzlich gilt:

Die Zuteilung aller Plätze erfolgt bis spätestens 27. September 2023.

Alle Studierende, die die Voraussetzungen laut Curriculum erfüllen und sich korrekt während der Anmeldephase vormerken, haben zur Erfüllung ihres Studienplans das Recht auf einen FS-/SE- bzw. KiWi-Platz in diesem Semester. Sie haben allerdings kein Anrecht auf einen BESTIMMTEN Lehrveranstaltungsplatz. Persönliche Wünsche in Bezug auf Themengebiet und Termin können nicht berücksichtigt werden. Für Übungsplätze besteht kein Anspruch.

Wenn wider Erwarten ein tatsächlicher Platzmangel herrscht, wird eine weitere Lehrveranstaltung organisiert. Die Plätze dafür werden an Studierende der Warteliste vergeben.

A. Sie haben einen Ihrer Wunschplätze erhalten.

Ihr Status lautet nach dem Zuteilungslauf bei einer der von Ihnen angegebenen Lehrveranstaltungen "Angemeldet". Sie haben den Platz erhalten. Gehen Sie in die 1. Einheit lt. Vorlesungsverzeichnis und beachten Sie unbedingt die Informationen "Wichtiges nach Erhalt eines Platzes".

B. Sie haben einen automatischen Restplatz zugeteilt bekommen.

Wenn alle Plätze in der von Ihnen priorisierten Lehrveranstaltung vergeben sind, erhalten Sie einen Restplatz, damit Sie Ihren Studienplan dennoch erfüllen können.

C. Sie stehen auf der Warteliste.

Ihr Status lautet "auf Warteliste": Alle Plätze der Lehrveranstaltungsgruppe sind belegt. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schreiben Sie bitte NICHT an die Lehrveranstaltungsleiter*innen. Diese sind ausdrücklich dazu angehalten, alle Anmeldungen über die StudienServiceStelle Kunstgeschichte laufen zu lassen.
  2. Bitte schauen Sie unter der Kategorie "Restplätze", die zu gegebener Zeit oben auf dieser Seite erscheinen wird, ob es eventuell noch freie Plätze in anderen Lehrveranstaltungen gibt. 
  3. Wenden Sie sich per Mail an die StudienServiceStelle. 

D. Sie möchten Ihren LV-Platz tauschen.

Wenn Sie für eine Lehrveranstaltung angemeldet sind, können Sie diesen Platz noch tauschen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen und Regeln:

  • Die StudienServiceStelle Kunstgeschichte hat nicht die Möglichkeit, einen Tausch für Sie zu organisieren. Sie können jedoch selbst Tauschpartner*inen suchen. Wenn Sie jemanden finden, beachten Sie bitte, dass folgende Voraussetzungen gegeben sein müssen:
  • Voraussetzung 1: Sowohl Sie als auch Ihr*e Tauschpartner*in haben über die Online-Anmeldung einen fixen Platz in derselben Lehrveranstaltungsgruppe bekommen.
  • Voraussetzung 2: Beide betroffene Lehrveranstaltungen haben noch nicht begonnen!

Vorgangsweise: Schreiben Sie eine E-Mail mit Betreff "Tausch eines pi-LV-Platzes" von Ihrer Unet-Adresse an ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at und setzen Sie Ihre*n Tauschpartner*in (ebenfalls Unet-Adresse!) in CC. Geben Sie in der Mail folgende Daten bekannt: Person A mit Matrikelnummer und aktuellem LV-Platz und Person B mit Matrikelnummer und aktuellem LV-Platz.

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: An- und Abmeldung

Wichtiges nach Erhalt eines Platzes

Fallstudien, Seminare, Übungen und Kunst in Wien sind sogenannte Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter (pi-LV). Das bedeutet: Wenn Sie einen Platz in einer pi-LV erhalten haben, ist diese Anmeldung verbindlich. Sie müssen die Lehrveranstaltung besuchen (Anwesenheitspflicht) und alle zu erbringenden Prüfungsleistungen absolvieren. Bei Missachten kommt es zu folgenden studienrechtlichen Konsequenzen:

Nicht-Erscheinen in der 1. Einheit der pi-LV
Sofortige Abmeldung durch LV-Leiter*in, Verlust des LV-Platzes
Anwesend bei der 1. Einheit, Fernbleiben ohne fristgerechte Abmeldung von der pi-LV = keine vollständige Erbringung der Prüfungsleistungen

negative Beurteilung!

(Teilweise) anwesend in der pi-LV, keine Abgabe der schriftlichen Arbeit (bei FS/SE, ggf. bei UE/KiWi) negative Beurteilung!

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: An- und Abmeldung

Fristgerechte Abmeldung

Die Abmeldung von Fallstudien, Seminaren und Übungen ist bis sechs Werktage nach der ersten Einheit/Vorbesprechung möglich. Diese Regelung gilt auch bei geblockten Lehrveranstaltungen!
(Dies gilt auch, wenn die Angabe lt. U:Space/U:Find systembedingt kürzer ist; wenden Sie sich dann bitte an die SSSt.!)
Spätere Abmeldungen von pi-LVen sind nur bei nachvollziehbaren, wichtigen Gründen möglich, d.h. bei unvorhersehbarer andauernder Krankheit oder Vergleichbarem.

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: An- und Abmeldung

Häufig gestellte Fragen zur An- und Abmeldung

  • Ist der Zeitpunkt der Anmeldung ausschlaggebend? Muss ich mich gleich am ersten Tag anmelden?
    Nein, es gilt kein First-Come-First-Serve-Prinzip. Nach Ende der Anmeldefrist wird anhand des empfohlenen Studienpfads (weitere Informationen) unter Berücksichtigung der angegebenen Prioriäten zugeteilt.
  • Mir fehlt eine Vorausstezung. Was tun?
    Die Online-Anmeldung ist nur möglich, wenn Sie innerhalb der Anmeldefrist alle Voraussetzungen absolviert haben. Wenn eine Note erst während der Frist eingetragen wird, führen Sie Ihre Anmeldung erst NACH der Eintragung durch!
    Sollte Ihnen nur noch eine Überblick-Prüfung fehlen und bestehen Sie diese während der Anmeldephase, können Sie in die ersten Einheiten der Lehrveranstaltungen gehen. Halten Sie vorher Rücksprache mit der StudienServiceStelle Kunstgeschichte (nachdem die Note feststeht).
  • Kann ich zwei Fallstudien/Seminare in einem Semester belegen?
    Pro Semester haben Sie nur Anrecht auf einen FS-/SE bzw. UE-Platz, daher können Sie über u:space auch nur eine LV pro Gruppe anmelden. In absoluten Ausnahmefällen sind bei Vorliegen berechtigter und nachweislicher Gründe (sofern es die Kapazitäten zulassen) zwei Plätze möglich.
    Beachten Sie,
    dass Sie BEIDE Kurse auch abschließen müssen! Abbruch bedeutet Nicht Genügend!
    WICHTIG:
    Die genannte Ausnahmeregelung kann grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn die Voraussetzungskette nicht gebrochen wird! Das heißt: FS1 und FS2 können NIE in einem Semester belegt werden; das gleiche gilt für FS3 und SE!
  • Ich studiere im Master und will bei meiner Betreuungsperson ein Seminar absolvieren; was tun?
    Masterstudierende können sich unabhängig vom Studienpfad direkt bei Ihrer Betreuungsperson um einen fixen Seminarplatz bewerben. Wenn die Betreuungsperson einen Fixplatz vor Ablauf der Anmeldefrist schriftlich bei der StudienServiceStelle bestätigt, kann dies berücksichtigt werden. Melden Sie sich in diesem Fall bitte auch online im System ausschließlich für das ausgewählte Seminar an. Nach Ende der Anmeldefrist kann KEINE Fixzusage mehr berücksichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Fixzusage.
  • Mein Status lautet "Voraussetzungen noch nicht erfüllt"; was tun?
    Die StudienServiceStelle Kunstgeschichte überprüft während der Anmeldephase alle Belegungen mit dem Status "Angelegt". Entweder Sie werden nach der Überprüfung "Vorgemerkt" oder "Storniert" (mit Begründung und per Mail).
  • Ich bin auf Wartelistenplatz 46. Habe ich da überhaupt eine Chance in eine LV nachzurücken? Warum hat sich mein Wartelistenplatz geändert?
    Die Warteliste berücksichtigt alle Studierenden, die sich für die betroffene LV-Gruppe angemeldet haben und ist daher meist täuschend lang. Es besteht also dennoch eine gewisse Chance, in einer von Ihnen als "Priorität" angegebenen LV noch einen Platz zu bekommen.
    Die Warteliste berechnet sich jedes Mal neu, wenn es zu Ab-/Anmeldungen kommt, wodurch sich die gesamte Nummerierung ändert (von Platz 1 weg). Daher gilt IMMER die Warteliste, die der/die LV-Leiter:in in der 1. Einheit/Vorbesprechung mitgebracht hat.
  • Das Thema gefällt mir nicht / den Termin kann ich nicht wahrnehmen, was tun?
    Sie können versuchen, Ihren Platz zu tauschen (siehe Punkt 4.d). Beachten Sie, dass Kunstgeschichte an der Universität Wien ein Vollzeit-Studium ist und wir auf persönliche Themen-/Terminwünsche nicht eingehen können.
  • Wie bekomme ich einen Restplatz?
    Entweder werden Sie automatisch einem Restplatz zugeordnet (siehe Punkt 4.b) oder Sie melden sich nochmal während der Nachmeldephase an. (Ob es für die entsprechende Gruppe eine Nachmeldephase gibt und wenn ja, wie der Ablauf erfolgt, erfahren Sie unter Studium > Aktuelles, Termine und Räume.)
  • Ich warte auf die letzte Note für meinen BA Kunstgeschichte und möchte SICHER im nächsten Semester im MA Kunstgeschichte beginnen. Kann ich mich für ein Seminar anmelden?
    Ja. Melden Sie das Seminar einfach für den BA im Modul 16 an (nicht für die Alternative Erweiterung). Wenn Sie am Ende des Semesters benotet werden und bereits im MA inskribiert sind, wird die Anmeldung entsprechend umgeändert.
    Achten Sie darauf, dass Sie nicht aus dem Studium fallen, dh. kein unangemeldetes Semester haben!
  • Ich bin Erasmus-Student:in und habe Schwierigkeiten bei der Anmeldung.
    Lesen Sie bitte diese Informationsseite gut durch. Wenn trotzdem Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die SSSt. Kunstgeschichte.
  • Ich studiere nicht im Hauptfach Kunstgeschichte. Kann ich mich trotzdem für eine pi-LV anmelden?
    Nein, die pi-LV-Plätze werden zunächst und vorrangig an Kunstgeschichte-Studierende vergeben.
    Ausnahmen bestehen nur in seltenen Fällen bei besonders begründetem fachlichen Interesse und ev. interdisziplinären Angeboten.
  • Bezieht sich die Anwesenheitspflicht auch auf das Tutorium?
    Ja, weil es ein integraler Bestandteil der FS I ist. 
 

Abgabefristen für Hausarbeiten

Fristen + Nachreichen von schriftlichen Arbeiten in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

  1. Prinzipiell sind schriftliche Arbeiten in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer*innenzahl (Fallstudien, Seminare, Übungen) vor Ende des jeweiligen Semesters abzugeben.
  2. Das Nachreichen schriftlicher Beiträge ist aber möglich. In § 6 Abs. 3 der Satzung der Universität Wien heißt es:
    "Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. April, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. September zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht."
    Das bedeutet:
    - Abgabe im Wintersemester bis spätestens 30. April
    - Abgabe im Sommersemester bis spätestens 30. September
  3. Eine Sonderregelung besteht für die Fallstudie I und III:
    Hier ist die positive Benotung der schriftlichen Arbeit ja Voraussetzung dafür, dass die Student*innen einen Platz in einer darauf folgenden Fallstudie II bzw. in einem Seminar bekommen. Die Noten der Fallstudien I und III müssen deshalb vor den Terminen für die Anmeldung zur Fallstudie II bzw. zum Seminar vorliegen. Die Fristen für die Abgabe der schriftlichen Arbeiten sind daher von den Lehrveranstaltungsleiter*innen dementsprechend zu setzen und von den Student*innen einzuhalten.

Bachelor

Voraussetzungsketten

  • Die STEOP muss absolviert sein, bevor mit den Fallstudien begonnen werden kann.
  • Der erfolgreiche Abschluss der Fallstudie I ist die Voraussetzung für die Fallstudien II und III.
  • Vor dem Eintritt in die Pflichtmodulgruppe der Abschlussphase müssen alle drei Fallstudien und drei Vorlesungen der Pflichtmodulgruppe 4 bis 7 (Kunstgeschichte im Überblick I-IV) absolviert sein: letztere finden im Wechsel statt und können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

Bachelor

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (p. i. LV)

  • Prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen sind Fallstudien, Seminare, Übungen und Exkursionen.
  • Pro Semester steht jeder*m Studierenden nur ein Platz in einer Fallstudie oder in einem Seminar zur Verfügung. Sie sind also nacheinander zu absolvieren. Für die Teilnahme besteht Anmeldepflicht.
  • In den ersten sechs Tagen nach der ersten Einheit ist eine Abmeldung ohne Konsequenzen möglich. Danach gilt ein Ausscheiden ohne triftigen, nachweisbar unvorhersehbaren Grund als Abbruch und die Lehrveranstaltung wird negativ beruteilt. Ein Abbruch liegt vor bei
    • Nichteinhalten der festgesetzten Anwesenheitskriterien
    • Nichterbringen der vorgeschriebenen Leistungen

Bachelor

Erweiterungscurricula und Alternative Erweiterungen

  • Das Lehrangebot für Erweiterungscurricula wird von den StudienServiceStellen des jeweiligen Faches verwaltet, die auch Auskunft über Prüfungsanmeldungen, Notenzuweisungen etc. erteilen.
  • Die Anerkennungen der für die Alternative Erweiterung (höchstens 15 ECTS der insgesamt 60 ECTS der Erweiterungscurricula) absolvierten Lehrveranstaltungen werden von der StudienServiceStelle des Faches Kunstgeschichte durchgeführt. Eine Genehmigung durch die Studienprogrammleitung ist nicht notwendig. Es gibt keine eigene Registrierung: Die Leistungen werden bei der Prüfungsanmeldung zugeordnet.
  • Die Erweiterungscurricula sind über u:space zu registrieren, bevor eine Anmeldung für Prüfungen möglich ist. Diese Registrierung müssen Sie selbst vornehmen.
  • Erweiterungscurricula bestehen aus Blöcken von 15 bzw. 30 ECTS, die vollständig absolviert worden sein müssen, damit sie anerkannt werden können.
  • Setzten Sie in u:space die Markierung "Für Abschluss verwenden", damit das Erweiterungscurriculum im Prüfungspass gezählt wird.
  • Leistungen aus nicht fertiggestellten Erweiterungscurricula können in die Alternative Erweiterung übertragen werden.
  • Praxistipp: Lassen Sie sich Leistungen für die Alternativen Erweiterungen nicht voreilig anerkennen, da sie dann nicht mehr austauschbar sind.

Bachelor

Ansuchen um Ausstellung des Bachelorzeugnisses

 
Schritt 1: Bitten überprüfen Sie Ihr Sammelzeugnis und den Prüfungspass auf folgende Punkte
  • Wurden alle Noten den richtigen Modulen zugeordnet?
  • Haben Sie alle Erweiterungscurricula absolviert und in u:space die Markierung "Für den Abschluss verwenden" gesetzt?
  • Stehen alle anerkannten Leistungen, auch Erweiterungscurricula, im Sammelzeugnis?

Schritt 2: Einreichen des Ansuchens
  • Füllen Sie bitte das Formular "Feststellung des Abschlusses eines Bachelorstudiums" aus.
  • Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie mit den im Prüfungspass vorgenommenen Modulzuordnungen einverstanden sind. Spätere Änderungen können nicht mehr vorgenommen werden!
  • Zu den Studienkennzahlen der an der Universität absolvierten Erweiterungscurricula kommen Sie hier.
  • Voraussetzung für die Zusendung Ihrer Abschlussdokumente in digitaler Form ist die Erfassung Ihrer Daten auf der Website der Statistik Austria.
    Das auszufüllende Formular der Statistik Austria finden Sie hier
    Die Bestätigung über die Teilnahme wird nach dem Ausfüllen des Online-Fragebogens zum Ausdruck/Versand zur Verfügung gestellt.
  • Schicken Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular als PDF und ohne Kommentare (ohne Markup) sowie die Teilnahmebestätigung der Statistik Austria von Ihrem Unet-Account an die StudienServiceStelle des Faches Kunstgeschichte (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at) mit folgenden Angaben:
    • Betreff: Einreichen des BA Kunstgeschichte - [Name]
    • Text: Sehr geehrtes SSSt.-Kunstgeschichte-Team,
      hiermit reiche ich mein Ansuchen um Ausstellung des Bachelor-Zeugnisses Kunstgeschichte ein.
      Mit meiner Unterschrift auf dem angehängten Formular erkläre ich mich mit den Modulzuordnungen meiner Prüfungsleistungen lt. Prüfungspass verbindlich einverstanden.
      Freundliche Grüße,
      [Voller Name+Matrikelnummer!]

Schritt 3: Entgegennahme des Zeugnisses
  • Das Erstellen des Zeugnisses kann bis zu vier Wochen dauern. Sie erhalten das digital signierte Abschlusszeugnis per Mail.
  • Sollten Sie das Zeugnis in physischer Form benötigen, müssen Sie dieses beim SSC beantragen. Wenn  Sie das Zeugnis nicht persönlich abholen können, schicken Sie bitte eine Person mit unterschriebener Vollmacht.

    Master

    Thema und Betreuung der Masterarbeit

    Themen für Masterarbeiten werden häufig aus Lehrveranstaltungen heraus entwickelt (insbesondere die Seminare M1 bis M3 sind hierfür vorgesehen). Es kann aber auch unabhängig davon ein Thema vorgeschlagen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Betreuung eines bestimmten Themas besteht nicht: Eine Absprache ist immer notwendig.

    Es wird empfohlen, prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen von habilitierten Lehrenden zu besuchen, die die für Sie interessanten Fachbereiche vertreten. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, rechtzeitig und in Abstimmung mit den Lehrenden ein Thema für die Masterarbeit zu entwickeln und zu prüfen, ob die jeweiligen Lehrenden für eine Betreuung in Frage kommen.
    Die meisten Lehrenden erachten die erfolgreiche Teilnahme an einer ihrer Lehrveranstaltungen (in der Regel ein Seminar) und die damit verbundene Vorlage einer schriftlichen Arbeit als Bedingung für die Übernahme der Betreuung der Masterarbeit, auch wenn das Thema vielleicht unabhängig von dieser Lehrveranstaltung entwickelt wurde. Genauere Informationen über Forschungsschwerpunkte finden Sie jeweils bei den Steckbriefen der Lehrenden.

    Das Thema ist so zu wählen, dass es innerhalb von 6 Monaten bearbeitet werden kann. Als Richtwert für den Umfang gelten 160.000 bis 200.000 Zeichen.

    Hinweise zu den formalen Vorgaben finden Sie hier: Informationen zu Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften

     

    Lehrende des Instituts für Kunstgeschichte (Betreuungspersonen / Zweitprüfer:innen)

    Univ.-Prof. Dr. Sebastian EGENHOFER

    Univ.-Prof. Dr. Dr. Noémie ETIENNE

    Ass.-Prof. Dr. Sandra HINDRIKS, M.A.

    Univ.-Prof. Dr. Lukas NICKEL

    ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfram PICHLER, Privatdoz.

    Univ.-Prof. Dr. Markus RITTER, M.A.

    Univ.-Prof. Dr. Raphael ROSENBERG

    Univ.-Prof. Dr. Sebastian SCHÜTZE

    o. Univ.-Prof. Dr. Michael Viktor SCHWARZ

     

    An der Universität Wien habilitierte externe Lehrende mit regelmäßigen Lehraufträgen

    Univ.-Doz. Dr. Achim GNANN (Albertina)

    Mag. Dr. Berthold HUB, Privatdoz. (ETH Zürich)

    Mag. Dr. Herbert KARNER, Privatdoz. (Österreichische Akademie der Wissenschaften)

    Mag. Dr. Andreas NIERHAUS, Privatdoz. (Wien Museum)

    Mag. Dr. Barbara SCHEDL, Privatdoz.(Institut für Kunstgeschichte, Wien)

    ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang PROHASKA (Kunsthistorisches Museum)

    Mag. Dr. Werner TELESKO, Privatdoz. (Österreichische Akademie der Wissenschaften)

     

    Honorarprofessuren und externe Lehrende, die häufiger Lehrveranstaltungen bei uns anbieten

    Hon.-Prof. Dr. Gerd BLUM, M.A. PhD

    Hon.-Prof. Mag. Dr. habil. Marianne KOOS

    Hon.-Prof. Assaf PINKUS, BA PhD

    Univ.-Doz. Dr. Sabine PLAKOLM-FORSTHUBER (TU Wien)

    Hon.-Prof. Mag. art Dr.  Dr. phil. habil Robert STALLA

     

    Kürzlich ausgeschiedene oder pensionierte Lehrende

    ao. Univ.-Prof. Dr. Monika DACHS

    Univ.-Prof. Dr. Magdalena NIESLONY, M.A.

    ao. Univ.-Prof. Dr. Martina PIPPAL

    ao. Univ.-Prof. Dr. Mario SCHWARZ

    Univ.-Prof. Dr. Lioba THEIS

     

    Wenn Sie Schwierigkeiten beim Finden einer Betreuung für Ihre Masterarbeit haben, wenden Sie sich bitte an die Studienprogrammleitung Kunstgeschichte (kunstgeschichte.spl@univie.ac.at).

    Master

    Vorbereitung Ihrer Masterarbeit

    Vor Beginn der Masterarbeit ist die Arbeit anzumelden. Dazu sind folgende Formulare am StudienServiceCenter (SSC) im Universitätscampus, Hof 2/9 Durchgang, abzugeben bzw. per Mail an ssc.historische-kulturwissenschaften@univie.ac.at zu senden:

    Master

    Erstellen eines Exposés für eine Masterarbeit

    Im Universitätsgesetz 2002 ist in § 81 (2) folgendes festgelegt:


    Die Aufgabenstellung der Diplom- oder Masterarbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.


    ­› Das Exposé muss von dem*der Betreuer*in angenommen worden sein!

    ­› Empfohlener Umfang: 2 Seiten (ohne Literatur)

    › Inhalt:

    • Arbeitstitel
    • Inhaltliche Beschreibung des Vorhabens mit klar eingegrenzten Fragestellungen
    • Darlegung der anzuwendenden Methode/n
    • Vorläufiger Aufbau der Arbeit
    • Überblick über Forschungsstand und Aufzeigen der Forschungslücke
    • Literaturangaben

    Weitere Hinweise im Handbuch Wissenschaftliches Arbeiten, S. 12.

    Master

    Laufende Masterarbeiten

    Die laufenden Masterarbeiten werden auf der Institutshomepage als Forschungsarbeiten aufgelistet. Auf Wunsch erfolgt die Bekanntgabe Ihres Themas anonym. Dazu schreiben Sie bitte nach erfolgter Themengenehmigung an ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at.

    Master

    Was ist zu tun, wenn Sie Ihre Masterarbeit geschrieben haben?

    • Reichen Sie den MA-Prüfungspass mit Formular in der Studienservicstelle Kunstgeschichte ein.
      Dies kann bereits vor Abgabe der Arbeit geschehen! Der ausgestellte Prüfungspass ist die Voraussetzung für die Vergabe eines Masterprüfungstermins.
    • Seit 1. 10. 2015 ist das Titelblatt zweisprachig! Siehe Formular "Deckblatt einer Masterarbeit" Informationen hier.
    • Die abgeschlossene Arbeit ist verpflichtend auch in elektronischer Form  über "hopla"abzugeben! Die Arbeit wird einer Plagiatsprüfung unterzogen wie es in der Verordnung der/des Studienpräses über die Formvorschriften bei der Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten festgelegt ist.
    • Die Arbeit wird in gebundener Form beim SSC eingereicht (Einreichen der Masterarbeit)  Ein Lebenslauf muss nicht mehr mitgebunden werden.
    • Es ist möglich, Masterarbeiten von der Veröffentlichungspflicht auszunehmen.
      Hier finden Sie alle Informationen sowie das Formular zur -> Sperre der Masterarbeit.

    Master

    Gutachten zu Ihrer Masterarbeit und wann Sie es sehen dürfen

    • Schauen Sie sich das Merkblatt der Studienprogrammleitung für Gutachten an!
    • Das Gutachten kann max. 6 Monate nach der Ausstellung im Studienservicecenter der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät eingesehen werden.

    Master

    Vorbereitung der Masterprüfung

    Hinweis: Ansprechpartnerin für die Masterprüfung ist das SSC (nicht die SSSt.!)

    Bitte informieren Sie sich über den organisatorischen Ablauf des MA-Abschlusses über das StudienServiceCenter: http://ssc-histkultur.univie.ac.at/studium/ihr-weg-durchs-studium/master-magisterstudien/abschlusspruefung/

    Masterprüfungstermin:

    Den Masterprüfungstermin organisieren Studierende selbstständig mit den beiden Prüfer*innen (Datum und Uhrzeit vereinbaren). Die Defensio kann laufend abgehalten werden.

    Der Termin kann erst fixiert werden, nachdem der Prüfungspass (PP) offiziell in der StudienServiceStelle eingereicht wurde. Dies kann bereits vor Abgabe der Masterarbeit geschehen, spätestens jedoch 4 Wochen vor dem avisierten Masterprüfungstermin. Der PP wird von der SSSt. kontrolliert, der SPL zur Genehmigung vorgelegt und anschließend an das SSC übermittelt.

    Der/die Vorsitzende für die Prüfung wird von der StudienServiceStelle organisiert.

    Die Anmeldung der Prüfung und die Einreichung aller Unterlagen erfolgt beim SSC (nicht bei der SSSt.). Voraussetzung ist, dass der genehmigte Prüfungspass (sendet die SSSt. an das SSC) und das Gutachten für die Beurteilung der Masterarbeit (sendet die Betreuungsperson direkt an das SSC) bereits vor der Anmeldung beim SSC eingelangt sind.

    Auch muss das zweite Prüfungsfach zur Genehmigung beim SSC eingereicht werden. Am besten gemeinsam mit der Einreichung der Masterarbeit (8 Wochen vor der Defensio). Das Formular finden Sie hier. Die Unterschirft der SPL wird vom SSC eingeholt.

    Zur Anmeldung der Prüfung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular und das Beiblatt.

    MA-Prüfungen können Vor-Ort (im Prüfungszimmer des Instituts für Kunstgeschichte) unter Einhaltung der jeweils aktuellen Bestimmungen abgehalten werden, oder auch vollständig digital. In einzelnen Fällen ist es auch möglich, eine Vor-Ort Prüfung abzuhalten, zu der eine prüfende Person digital zugeschaltet wird (hybride Prüfung).

    Für die Anmeldung zu Prüfung beachten Sie bitte:

    • Anmeldung spätestens 14 Tage vor der Prüfung
    • Das Anmeldeformular finden Sie im Menü des jeweiligen Studiums (siehe "Ihr Weg durchs Studium")
    • Anmeldeformular immer gemeinsam mit Beiblatt schicken

    Studierende, die sich bereits für digitale Prüfungen angemeldet haben, können nicht mehr umswitchen.

    Informationen zur digitalen Abhaltung von Prüfungen finden Sie hier: https://ctl.univie.ac.at/lehre-im-wintersemester/pruefen/#c541562

    Für die digitale Masterprüfung wird auf Moodle ein eigener Prüfungskurs angelegt, auf den nur Kandidat*in und die Mitglieder der Prüfungskommission zugreifen können. Zugangsinfo bzw. Link wird entweder von der vorsitzenden Prüfungsperson (Präses) oder der SSSt. rechtzeitig an alle Beteiligten versendet. Die Prüfung wird bevorzugt als Videokonferenz über Collaborate oder Zoom abgewickelt. Falls einzelne Beteiligte keinen Moodlezugang haben, wird Jitsi verwendet.

    Allgemeine Hinweise für digitale mündliche Prüfungen finden Sie hier.

    Das Formular für das Prüfungsprotokoll und begleitende Informationen werden vor der Prüfung vom SSC an die Beteiligten versendet.

    Beachten Sie:

    • Für einen Abschluss im WiSe muss die Defensio spätestens am 31.03. abgehalten werden, für Abschlüsse im SoSe gilt der 31.10. als Stichtag.
    • Die elektronisch hochgeladene Fassung der MA-Arbeit und die gebundene Masterarbeit (2-fach) sollten spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Defensio-Termin, am StudienServiceCenter (Hof 2) eingereicht werden bzw. per Post einlangen.
    • Kündigen Sie den fixierten Termin idealerweise 4 Wochen vor der geplanten Prüfung der SSSt. Kunstgeschichte an. Wenn Sie den Termin dort zu spät bekannt geben, kann Ihre Defensio möglicherweise NICHT rechtzeitig organisiert werden!
    • Die MA-Defensio muss bis spätestens 14 Tage vor dem fixierten Termin per Formular ebenfalls am StudienServiceCenter offiziell angemeldet werden.

    Master

    Wie läuft die Masterprüfung ab?

    • Der erste Prüfungsteil besteht aus einer 15-minütigen Präsentation (mit PowerPoint o.Ä.) der Fragestellungen und Ergebnisse der MA-Arbeit des:der Kandidat:in unter Berücksichtigung des Gutachtens. Daran schließt eine 20-minütige Diskussion mit der Prüfungskommission über das relevante wissenschaftliche Umfeld der MA-Arbeit an.
    • Der zweite Prüfungsteil ist ein 20-minütiges Fachgespräch über ein weiteres Themenfeld aus einem anderen der im Curriculum genannten Forschungsbereiche der Kunstgeschichte als jenem, dem das Thema der Masterarbeit entnommen ist. Das Themenfeld wird mit dem:der Zweitprüfer:in abgesprochen und darf sich nicht mit dem Thema einer bereits absolvierten Vorlesung decken.
    • In beiden Prüfungsteilen steht das Verständnis fachlicher  Zusammenhänge im Vordergrund.
    • Die Prüfungskommission besteht aus dem:der Betreuer:in der MA-Arbeit, dem:der Zweitprüfer:in und einem:einer Vorsitzenden.

    Master

    Organisatorisches zum Schluss

    Um Ihren Master abzuschließen, sind drei Schritte nötig, die hier im Überblick dargestellt werden:

    1.     Überprüfen und Einreichen Ihrer MA-Module (Prüfungspass)
    2.     MA-Arbeit einreichen
    3.     MA-Prüfung organisieren und anmelden

    Bitte informieren Sie sich ebenfalls auf den einschlägigen Seiten unserer Website bzw. der Website des SSC der Hist.-Kult.-Fakultät: http://ssc-histkultur.univie.ac.at/

    Master

    Optimaler Ablauf der Schlussphase

    Hier finden Sie eine graphische Darstellung der Abschlussphase des Masterstudiums.

    • Thema der Masterarbeit beim SSC einreichen: während der Absolvierung des Modul 6 (Vorbereitung auf die Masterarbeit)
    • Master-Prüfungspass bei der SSSt. einreichen: nach Eintragung aller Leistungen der Module M1-M11, längstens ca. 2 Monate vor der geplanten Defensio
    • Zweitprüfer*in suchen und Zweitprüfungsthema vereinbaren: 3-4 Monate vor der geplanten Defensio
    • MA-Arbeit online UND gebunden beim SSC einreichen: 8 Wochen vor der Defensio (Begutachtungsfrist!)
    • Ansuchen um Prüfer*innen (Defensio+weiteres Prüfungsfach) beim SSC einreichen: am besten gemeinsam mit dem Einreichen der gebundenen MA-Arbeit
    • !!! Gewünschten Defensio-Termin in der SSSt. bekanntgeben: ca. 4 Wochen vor dem geplanten Termin!
    • MA-Defensio am SSC anmelden: spätestens 14 Tage vor der Defensio

    Master

    Überprüfen und Einreichen Ihrer MA-Module

    1. Überprüfen der MA-Module:
    Sie können den MA-Prüfungspass einreichen, sobald Sie folgende Module erfolgreich und curriculumskonform absolviert haben: M1-M11. 

    1. Bitte überprüfen Sie dafür Ihr SAMMELZEUGNIS; Achtung: Der Prüfungspass auf u:space bildet die Leistungen nicht notwendigerweise korrekt ab.
      Hinweis: bei Modulen, die aus mehreren Einzelleistungen bestehen (M9, M10), wird die gewichtete Durchschnittsnote berechnet.
    2. Überprüfen Sie außerdem, ob alle Anerkennungen bereits im Sammelzeugnis aufscheinen (Abholung des Bescheides muss erfolgt sein!).

    Sollten Korrekturen nötig sein, schreiben Sie bitte an ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at.
     

    2. Einreichen mit Formular:
    Wenn alle Prüfungsleistungen korrekt zugeordnet sind, füllen Sie bitte das untenstehende Formular ordentlich und vollständig aus.

    Mögliche Schwerpunkte sind:
    - Geschichte islamischer Kunst
    - Kunstgeschichte Asiens
    sonst ist bitte "Kein Schwerpunkt" anzukreuzen.

    WICHTIG: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie mit den Modulzuordnungen laut Sammelzeugnis verbindlich einverstanden sind! Spätere Änderungen können nicht mehr durchgeführt werden!
    Formular: Ansuchen um Überprüfung der absolvierten Module des Masterstudiums (Kunstgeschichte)

    Das unterschriebene Formular schicken Sie von Ihrem Unet-Account an folgende Adresse: ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at.

    Betreff:
    Einreichen MA-Prüfungspass-Kunstgeschichte – [Name]

    Text:
    Sehr geehrte SSSt.-Kunstgeschichte-Team,
    hiermit reiche ich mein Ansuchen um Überprüfung der absolvierten Module des Masterstudiums Kunstgeschichte ein.
    Mit meiner Unterschrift auf dem angehängten Formular erkläre ich mich mit der Modulzuordnung meiner Prüfungsleistungen lt. Sammelzeugnis verbindlich einverstanden.
    Freundliche Grüße,
    [Voller Name+Matrikelnummer!]

    Anhänge:
    Mitsenden: Genehmigung der SPL für Modul 10, wenn Lehrveranstaltungen ausserhalb der Universität Wien absolviert wurden (Mitbelegungen)
    Nicht mitsenden: Prüfungspass, Sammelzeugnis und Anerkennungsbescheide, Zulassungsbescheid mit etwaigen Auflagen. Diese liegen alle bereits in SSSt. auf.

    Master

    MA-Arbeit einreichen

    Lesen Sie die Informationen zur MA-Arbeit: hier.
    Die MA-Arbeit reichen Sie 8 Wochen (= Beurteilungsfrist) vor dem geplanten MA-Prüfungstermin sowohl elektronisch als auch gebunden ein. Die Abwicklung erfolgt über das SSC der Hist.-Kult.-Fakultät und NICHT über die SSSt. Kunstgeschichte!

    Informationen zum Einreichen/Hochladen sowie alle nötigen Formulare zum Einreichen der MA-Arbeit finden Sie hier (Website des SSC!).

    Falls Sie das Gutachten für Ihre MA-Arbeit von Ihrem/Ihrer Betreuer*in bereits vor dem Einreichen ausgehändigt bekommen, übermitteln Sie es gemeinsam mit der Einreichung der MA-Arbeit an das SSC. Das Gutachten (datiert und mit originaler Unterschrift) muss dann entweder von Ihnen persönlich im verschlossenen Kuvert beim SSC abgegeben werden, oder per Mail direkt vom/von der Betreuer*in an das SSC gesendet/gemailt werden. Der/die Betreuer*in kann Ihnen zusätzlich eine Kopie des Gutachtens geben. Mit dem Einreichen der MA-Arbeit übermitteln Sie auch das Formular „Anmeldung des 2. Prüfungsfaches“ an das SSC (siehe MA-Prüfung).

    Master

    MA-Prüfung organisieren

    Genaue Informationen zur MA-Prüfung, inkl. Formular zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier
    Bitte lesen Sie die Informationen im angeführten Link!

    Sobald Sie einen Termin mit Ihren beiden Prüfer*innen vereinbart haben (Datum UND Uhrzeit), melden Sie sich per Mail in der SSSt. Kunstgeschichte (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at). Sollte es Fragen oder Probleme bei der Terminfindung geben, schreiben Sie ebenfalls eine Mail.
    Bitte teilen Sie uns in diesem E-Mail nach Möglichkeit auch den tatsächlichen Titel Ihrer MA-Arbeit mit, insbesondere sofern er vom genehmigten Arbeitstitel abweicht.

    1. Ansuchen um Zuteilung der Prüfer*innen: Defensio und Zweitprüfungsfach

    Dieses Ansuchen geben Sie beim Einreichen der gebundenen MA-Arbeit beim SSC ab.

    Formular: "Anmeldung des 2. Prüfungsfaches":

    Bitte füllen Sie bei Punkt 1. folgendes aus:
    > Prüfungsgegenstand: "MA-Defensio und wissenschaftliches Umfeld"
    > Titel der MA-Arbeit
    > + Angabe des Teilgebiets des Prüfungsfaches, zu dem die MA-Arbeit gezählt werden kann (z.B. nst.K., m.K., as.K. etc.)

    Die Unterschrift der SPL wird vom SSC eingeholt.

    2. Bekanntgabe des gewünschten Termins Ihrer MA-Defensio

    Fixieren Sie bitte rechtzeitig mit Ihren beiden Prüfer*innen Ihren gewünschten Defensio-Termin und geben Sie diesen idealerweise 4 Wochen vor dem Termin in der SSSt. Kunstgeschichte bekannt! Wenn Sie den Termin zu spät in der SSSt. Kunstgeschichte bekannt geben, kann Ihre Defensio möglichweise NICHT stattfinden!

    Näheres zur Defensio finden Sie auf dieser Seite unter Studium > Master > Masterprüfung.

    3. Anmeldung der Prüfung (inkl. Termin und Prüfungssenat)

    Die MA-Prüfung muss mittels Formular 14 Tage vor dem Termin offiziell am SSC angemeldet werden. Dazu muss folgendes erledigt sein:

    • Der MA-Prüfungspass wurde eingereicht
    • Das Ansuchen um Zuteilung der Prüfer*innen wurde genehmigt.
    • Die MA-Arbeit wurde benotet.
    • Der Termin wurde von Ihnen mit den beiden Prüfer*innen vereinbart und mit der StudienServiceStelle abgesprochen. (Bitte möglichst 4 Wochen vor dem geplant Termin!)
    • Der/die Vorsitzende des Termins wurde von Herrn Rottensteiner fixiert

    Kann die genannte Frist von 14 Tagen NICHT eingehalten werden (bspw. weil die MA-Arbeit noch nicht benotet wurde), wenden Sie sich bitte an ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at !

    Master

    Informationen für Masterstudierende mit externem Bachelorabschluss in Kunstgeschichte

    Die Auflagen sind den Angaben im Zulassungsbescheid entsprechend zu absolvieren. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an die Studienprogrammleitung wenden (christine.beier@univie.ac.at

    Bitte beachten Sie, dass Überblicksvorlesungen nur zyklisch angeboten werden - wählen Sie den nächstmöglichen Termin, um die Vorlesung zu besuchen.  

    Beachten Sie auch, dass die Noten der für die Auflagen absolvierten Lehrveranstaltungen im Sammelzeugnis sichtbar sind.

    Anerkennungsverfahren

    Hinweise für Anerkennungsverfahren

           Neu - Semestergrenze:

    Die Anerkennung für bereits VOR der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen. Dies gilt ab 01.10.2023! Aktuelle Infos finden Sie auf der Seite des Büro Studienpräses.

     

    Anerkennungsanträge bitte nur per MAIL an die StudienServiceStelle, NICHT via U:SPACE.

    Bitte senden Sie das ANSUCHEN UM ANERKENNUNG per Mail an ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at.  

    Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars: 

    • Studienkennzahl...

    ...für Hauptfachstudierende im BA: 033-635
    ...für Hauptfachstudierende im MA: 066-835
    ... für EC Kunstgeschichte Grundlagen: 086
    ... für EC Kunstgeschichte Vertiefung: 087
    - Bei Anerkennung beider ECs (Grundlagen und Vertiefung) ist das Formular einmal für das EC Kunstgeschichte Grundlagen und einmal für das EC Kunstgeschichte Vertiefung auszufüllen! 
    Stellen Sie bitte sicher, dass Sie das EC Kunstgeschichte Grundlagen registriert haben. Das EC Kunstgeschichte Vertiefung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt registriert werden. Die StudienServiceStelle informiert sie, sobald die Registrierung des Folge-ECs möglich ist.

    • Anerkennungen von Leistungen aus einem Diplomstudium ohne ECTS-Angabe :
      1 SWS (Semesterwochenstunde) = 2 ECTS! 
      Diese Regelung gilt nur für die Alternative Erweiterung und Individuelle Akzentsetzung (Mastermodul 10)!

    Der fertige Bescheid wird Ihnen per Mail auf Ihren Unet-Account zugesendet. Die Bearbeitungsfrist beträgt max. 8 Wochen. 

    Wenn eine Leistung nur von einem Modul in ein anderes übertragen werden soll, bedarf es keiner Anerkennung. Es genügt eine kurze Mail. 

    Die anerkannten Leistungen scheinen mit dem Datum des ausgestellten Bescheids im Prüfungspass auf (Semesterzuordnung nach Datum).

    Anerkennungen

    Extern erbrachte Prüfungsleistungen

    Die Anträge für die Anerkennung extern erbrachter Prüfungsleistungen sind in elektronischer Form (E-Mail) der Studienservicestelle zu übermitteln (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at).

    Senden Sie ein aktuelles Sammelzeugnis des Studiums, aus dem Leistungen anerkannt werden sollen (v.a. wenn dies nicht an der Uni Wien absolviert wird/wurde), mit.

    Leistungen kommen dann für eine Anerkennung in Frage, wenn sie einen ganz konkreten Bezug zum Curriculum (BA 2011, BA 2018, MA 2018) aufweisen. Der Lehrinhalt der Ersatzleistung darf zu einer intern zu erbringenden Leistung in Bezug auf Inhalt, Umfang und Prüfungsmethode keine wesentlichen Unterschiede aufweisen.

    Eine pauschale Anerkennung von Leistungen (zum Beispiel komplette Vorstudien, ganze Abschnitte abgebrochener Studien, STEOP an einer anderen Universität) ist nicht möglich. Es können nur konkrete Leistungen für konkrete Lehrinhalte konkreter Module anerkannt werden. Diese Leistungen müssen im Zuge der Antragsstellung einzeln nachgewiesen und den konkreten Modulen direkt zugeordnet werden.

    • Anerkannt werden können nur universitäre Leistungen bzw. Leistungen, die an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen erbracht wurden. Hinweise dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Postsekundäre Hochschuleinrichtungen
    • NEU: ab 01.10.2022 muss laut §78 UG die Anerkennung von VOR der Zulassung absolvierten Prüfungsleistungen bis spätestens Ende des zweiten Semesters beantragt werden. (Sie können eine Anerkennung auch vor Absolvierung der Steop beantragen.) Siehe dazu auch die Informationen der*des Studienpräses.
    • Die Leistungsnachweise müssen mit Prüfungszeugnissen (Originale!) belegt werden. Infos zu den geforderten Unterlagen und Formvorschriften finden Sie hier.
    • Bestimmte Module vermitteln spezifische Kompetenzen, die für das Studium am Institut für Kunstgeschichte an der Uni Wien essentiell sind. Für diese Module können keine Ersatzleistungen erbracht werden. Daher gibt es keine Anerkennungen für BA 2018: PM1 Exemplarische Studien, PM8 Fallstudie I. Anerkennung für die Epochenmodule PM4 bis PM7 müssen eindeutig abgegrenzt und zuordenbar sein.
    • Jede Leistung kann nur einmal verwendet werden! Mit Ausnahme von EC aus Vorstudien, kann keine Leistung doppelt angerechnet werden.
    • Der Anerkennungsprozess kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. Die Frequenz von Anerkennungsanträgen und die Arbeitsbelastung ist saisonal stark schwankend. Insbesondere in den Wochen vor Semesterende und Semesterbeginn ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Vermeiden Sie unnötigen Verwaltungsaufwand und bündeln Sie Ihre Anerkennungsvorhaben! Reichen Sie nicht jede Einzelleistung separat ein!
    • Wenn Anerkennungen terminabhängig sind (z.B. für Abschlüsse), dann kümmern Sie sich bitte um eine rechtzeitige Antragstellung! Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Es ist uns nicht möglich, Anträge aufgrund persönlich empfundener Dringlichkeit vorzuziehen! 

    Anerkennungen

    Ausgelaufene Studienpläne

    Für einige ausgelaufene Studienpläne (zum Beispiel Diplomstudien), die an der Universität Wien studiert, aber nicht abgeschlossen wurden, gelten besondere Anerkennungsregelungen, die per Verordnung festgelegt wurden und daher zwingend anzuwenden sind.

    Die entsprechenden Anerkennungsregelungen (von einem Studienplan zum jeweils nachfolgenden bzw. aktuellen) finden Sie wie folgt aufgelistet (Infos werden durch Anklicken verfügbar):

    Von BA 2011 für BA 2018

    Von BA 2008 auf BA 2011

    Anerkennungen

    Antragstellung

    1. Frühestens danach senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ANSUCHEN UM ANERKENNUNG (Scan, bitte als PDF) von Ihrem u:net Account an die Studienservicestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at) (Ausfüllhinweise finden Sie im anschließenden Feld. Achtung: es gibt keine persönliche Antragstellung in Sprechstunden!). Als Beilage senden Sie uns die erforderlichen Leistungsnachweise. (An der Uni Wien erbrachte Leistungen, die im Sammelzeugnis aufscheinen, müssen nicht noch einmal mit weiteren Belegen nachgewiesen werden. Das Sammelzeugnis muss nicht mitgeschickt werden.)

    2. Die Anträge werden dem zuständigen studienrechtlichen Organ (Vize-Studienprogrammleitung) zur Genehmigung vorgelegt.

    3. Anerkennungen werden durch Ausstellung eines Anerkennungsbescheids vollzogen. Dieser Prozess kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. Der fertige Bescheid wird per Mail an Ihren u:net Account gesendet. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf einer 4-wöchigen Einspruchsfrist ein. In dringenden Fällen können Sie durch Abgabe eines Rechtsmittelverzichts eine sofortige Rechtswirksamkeit erreichen. Dazu senden Sie bitte eine Mail mit folgendem Text von Ihrem offiziellen u:net Account an die ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at:

    „Rechtsmittelverzicht: Ich bestätige hiermit den Erhalt des Anerkennungsbescheides mit der GZ: ABxxx-yyyyy vom xx.xx.xxx und verzichte ausdrücklich auf das ordentliche Rechtsmittel der Beschwerde für den betreffenden Bescheid. Der Bescheid erlangt damit Rechtskraft.
    Wien, am yy.yy.yyyy
    Unterschrift“

    Anerkennungen

    Weitere Hinweise und Tipps zur Anerkennung extern erbrachter Prüfungsleistungen

    STEOP:

    Es gibt keine pauschale Anerkennung der STEOP. Wenn Sie bereits an einer anderen Universität die STEOP für das Fach Kunstgeschichte absolviert haben, dann bedeutet das nicht, dass Sie an der Uni Wien die hier vorgeschriebene STEOP nicht mehr absolvieren müssen! Das PM1 (Exemplarische Studien) muss auf jeden Fall absolviert werden. Die einführenden Prüfungen zu PM2 (Ikonografie) und PM3 (Architekturterminologie) können nur dann anerkannt werden, wenn Sie konkrete Leistungen für diese beiden Modulinhalte nachweisen können.

    "Wiederaufnahme" eines Studiums:

    Die Wiederaufnahme und Fortführung eines abgebrochenen Studiums ist nur dann möglich, wenn sich der Studienplan zwischenzeitlich nicht geändert hat. In allen anderen Fällen beginnen Sie ein neues Studium in der aktuellen Studienplanversion (BA 2018), für das Sie sich einzelne Leistungen nach den auf dieser Website beschriebenen Grundsätzen anerkennen lassen können. Eine pauschale Anerkennung von Modulen oder Studienabschnitten früherer bzw. abgebrochener Studien ist nicht zulässig! Konkrete Entscheidungen über die Anerkennungswürdigkeit Ihrer Leistungen erhalten Sie erst nach erfolgter Antragstellung!

    Erweiterungscurricula (EC) für BA Kunsgeschichte:

    Wenn Sie Prüfungsleistungen für ein EC anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die für das jeweilige EC zuständige SPL/SSSt!
    Die SPL/SSSt. Kunstgeschichte kann nur Leistungen für die Alternative Erweiterung (Hauptfach BA Kunstgeschichte) und für das EC Kunstgeschichte Grundlagen/Vertiefung (für Studierende eines anderen Hauptfachs) anerkennen!

    Wenn Sie in einem anderen Studium bereits vollständige EC abgeschlossen haben, werden diese im Zuge der Anerkennungsverordnung als "EC aus Vorstudien" anerkannt. Sie müssen dazu einen ausgefüllten Antrag per Mail an die SSSt. Kunstgeschichte übermitteln.

    Alternative Erweiterung (AE):

    Für die AE können jegliche universitären Leistungen bzw. Leistungen, die an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen erbracht wurden, anerkannt werden.
    Anerkannt werden im Umfang jene ECTS Punkte, die von der jeweiligen Universität für die jeweilige Lehrveranstaltung vergeben wurden.

    Erweiterungscurricula (EC) Kunstgeschichte für Studierende anderer Studienfächer:

    Stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung das EC Kunstgeschichte Grundlagen (EC 086) auch in u:space registriert haben. Das EC Kunstgeschichte Vertiefung (EC 087) kann erst registriert (und anerkannt) werden, nachdem das EC Grundlagen vollständig abgeschlossen bzw. die Leistungen dafür rechtskräftig anerkannt sind.

    Interdisziplinäre Leistungen:

    Leistungen aus anderen Studienfächern können im BA ausschließlich für die AE anerkannt werden. Über eine etwaige Anrechenbarkeit von Leistungen für ein EC (z.B. aus fachlich passenden Vorstudien) entscheiden die SPL der jeweiligen EC. Im MA Kunstgeschichte können interdisziplinäre Leistungen ausschließlich für das Modul M10 anerkannt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Infoblatt.

    Mitbelegung:

    Externe universitäre Leistungen, die im Zuge einer Mitbelegung absolviert werden sollen, bedürfen einer Vorabgenehmigung durch die Studienprogrammleitung. Die Bewilligung zur Mitbelegung wird gem. UG 2002 § 63 Abs. 9 Z. 2 dann erteilt werden, wenn im aktuellen Semester an der Universität Wien keine Lehrveranstaltung angeboten wird, die für die Absolvierung des Lehrziels des jeweiligen Moduls geeignet ist UND der Studienfortschritt durch Absolvierung in einem späteren Semester gehemmt würde. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine bestimmte ("interessante") Lehrveranstaltung nicht an der Uni Wien angeboten wird, sondern ob es gar keine passende Lehrveranstaltung gibt, um das entsprechende Modul abschließen zu können. Achtung: es kann nur jene ECTS Anzahl anerkannt werden, die von der jeweiligen Universität bestätigt wird.

    Nicht extra genehmigt werden müssen Mitbelegungen, die sich bereits aus der Genehmigung für das MA M10 ergeben bzw. im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Thema der genehmigten MA Arbeit stehen. 

    Für Mitbelegungen für AE Leistungen ist keine Vorabbestätigung vorgesehen.

    Anerkennung von Leistungen aus dem BA ("Interessensmodul") für den MA:

    Studierende können bereits während des BA Studiums (unter Einhaltung der Voraussetzungsketten) interne Leistungen erbringen, die für den BA Abschluss nicht benötigt werden. Diese Leistungen können im sogenannten "Interessensmodul", das für den Abschluss nicht relevant ist, verbucht werden. Sofern solche Leistungen dem Curriculum des MA Studiums entsprechen, können diese nach erfolgter Zulassung zum MA Studium zur Anerkennung beantragt werden.

    Sprachen:

    Sprachleistungen können im BA generell für die AE anerkannt werden und im MA für das MA M10, sofern es sich um Quellensprachen handelt, die für Ihr Studium der Kunstgeschichte relevant sind (Lesekompetenz für Quellen, Fachliteratur, Zusammenhang mit Masterarbeit). Beachten Sie: Es können nur Zeugnisse anerkannter Bildungsträger (siehe oben; Vorsicht bei "Sprachinstituten"!) angerechnet werden, die konkrete ECTS Punkte ausweisen.

    Latein:

    Latein kann als Zulassungsvoraussetzung nicht für Module des Kunstgeschichte Studiums anerkannt werden. Fragen zur Anerkennung von  Lateinkenntnissen richten Sie bitte an das zuständige Team Studienzulassung. Fragen zur Lateinprüfung richten Sie bitte an das Philologisch-Kulturwissenschaftliches StudienServiceCenter.

    Praktikumsanrechnung

    Angerechnet werden:

    Außeruniversitäre Praktika mit erkennbarem Bezug zum Studium der Kunstgeschichte können für die Module Praxisfelder im BA PM13 und MA M7 (nicht AE, nicht M10) angerechnet werden, soweit diese bei einer renommierten Institution (z.B. Kunstmuseum, Kunsthandel etc.) absolviert wurden und glaubhaft gemacht werden kann, dass Studierende dort für das Studium relevante Kenntnisse erworben haben.

    Hinweis: Die Universität kann keine Praktika vermitteln oder empfehlen. Da es sich nicht um Pflichtpraktika handelt, können auch keine Bestätigungen über die Anrechenbarkeit für die Bewerbung für Praktikumsplätze oder die Erlangung von Förderungen ausgestellt werden!

    Verbindung zum Curriculum:

    In den Curricula der Kunstgeschichte sind keine Pflichtpraktika verankert. Praktika können ausschließlich für das Modul 14 (BA 2011) / Pflichtmodul 13 (BA 2018)  bzw. das Modul 7 (MA) im Ausmaß von 5 ECTS-Punkten angerechnet werden, sofern eine solche Leistung noch benötigt wird.

    Hinweis: Wurde ein Praktikum angerechnet, kann diese Leistung nicht mehr verändert werden. Es kann also auch keine weitere Prüfungsleistung mehr für das Modul Praxisfelder (Übungen!) angemeldet werden. Ebenso kann kein Praktikum anerkannt werden, wenn für das Modul Praxisfelder bereits eine andere Leistung erbracht wurde.

    Voraussetzungen:

    + Formal: Absolvierte STEOP (BA) plus eine absolvierte Epoche (Zyklus- oder Überblicksvorlesung)
    + Inhaltlich: Nachweis durch Praktikumszeugnis mit der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten, der erworbenen Kenntnisse und Angabe des zeitlichen Umfangs (mind. ein Monat bzw. ca. 125 Arbeitsstunden). Dauernde berufliche Tätigkeit kann nicht angerechnet werden! Das Zeugnis muss glaubhaft vermitteln, dass im Zuge des Praktikums für das Studium relevante Kenntnisse erworben werden konnten.

    Vorgangsweise:

    Nach einem absolvierten Praktikum ist das Praktikumszeugnis zur Genehmigung des Leistungsnachweises vorzulegen. Genehmigung durch die zuständige Studienprogrammleiterin. Einreichung ausschließlich per E-Mail an christine.beier@univie.ac.at.

    Sie benötigen keinen Sprechstundentermin in der StudienServiceStelle. Die Leistung wird nach erfolgter Genehmigung in den Prüfungspass eingetragen.

    Hinweis: Das Praktikum wird immer mit dem tatsächlichen Erbringungsdatum (= Tag des letzten Praktikumstags) in den Prüfungspass eingetragen!

    Erasmus (Outgoing)

    FAQ zur Anerkennung von Leistungen, die während eines Erasmus+ Aufenthaltes im Ausland erbracht wurden

    • Ist ein Sprachkurs anerkennbar?
      Wenn der Sprachkurs von der Partneruni organisiert ist, kann er anerkannt werden, und zwar in der Höhe der dort angegebenen ECTS-Zahl (jedoch nicht mehr als 15 ECTS). Die Zuordnung ist als "Alternative Erweiterung" im Bachelor oder "Pflichtmodul 10: Individuelle Akzentsetzung" im Master möglich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Pflichtmodul 10 insgesamt unter diesem leitenden Gesichtspunkt stehen muss (Erwerb von Quellensprachen).
    • Wird ein Teilnahmeschein für eine Vorlesung anerkannt (betrifft Deutschland und die Schweiz)?
      Eine Vorlesung, die keine Prüfung umfasst, ist nicht gleichwertig mit Vorlesungen im Institut für Kunstgeschichte in Wien, die geprüft werden, und kann deshalb nicht entsprechend anerkannt werden. Klären Sie zu Beginn mit der Lehrveranstaltungsleitung, ob Sie am Ende kurz geprüft werden können. Das wird in der Regel anstandslos gemacht. Sollte es Schwierigkeiten geben, wenden Sie sich an den/die Gast- oder Heimatkoordinator/in.
    • Wann wird ein Seminar anerkannt?
      Ein Seminar wird anerkannt, wenn eine schriftliche Arbeit geschrieben und benotet wurde.
    • Kann man an der Gastuniversität zwei Seminare in einem Semester machen und anerkennen lassen?
      Da zumindest ein Seminar mit Hausarbeit an der Heimatuniversität absolviert werden muss, ist dies im Masterstudiengang möglich, im Bachelorstudiengang nicht.
    • Was passiert, wenn man an der Gastuniversität (zum Beispiel Deutschland oder Schweiz) zwei oder mehr Seminararbeiten geschrieben halt, weil dort in erster Linie Seminare angeboten wurden?
      Die Leistung kann als Übung anerkannt werden.
    • Welche ECTS-Punkte gelten: jene an der Gastuniversität oder jene an der Heimatuniversität?
      Die zu erreichende Mindestzahl an ECTS-Punkten bezieht sich auf die Anzahl der an der Universität Wien anerkennbaren ECTS-Punkte. Ihr Learning Agreement muss so angelegt sein, dass Sie die 3 ECTS-Punkte im Monat, die vom Erasmus für die Bewilligung der finanziellen Unterstützung vorgeschrieben sind, in Wien erreichen.

    Erasmus (Incoming)

    Welche Lehrveranstaltungen kann ich als Erasmusstudent*in in Wien besuchen?

    Sie können eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung besuchen, also eine Übung, eine Fallstudie oder ein Seminar. Dafür müssen Sie sich innerhalb der Anmeldefristen bewerben. Infos zur Anmeldung von prüfungsimmanenten LVs finden Sie hier.
    Für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, d.h. Vorlesungen, gibt es keine Beschränkung. Diese haben auch keine Platzbeschränkung. Sie müssen sich allerdings unbedingt für den Prüfungstermin anmelden. Alle Infos zur Anmeldung von Vorlesungen finden Sie hier.

    Exkursionen

    Planen und Anmelden

    Es werden nicht jedes Semester Exkursionen angeboten! Ihre letzten Leistungen im MA-Studium sollten daher nicht unbedingt Exkursionen sein.

    Den Anmeldezeitraum finden Sie zu gegebener Zeit bei den EX-Terminen bzw. der Seite "Studium". Wie auch bei Anmeldungen über U:Space sind die Zeiträume verpflichtend und beginnen/enden immer um 10:00 Uhr vormittags.

    Die Anmeldung erfolgt per Mail an  ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at mit dem Betreff: "Anmeldung für EX Ziel der Exkursion - Ihr Nachname". LV-Anmeldungen müssen eindeutig zugeordnet werden, weshalb Sie die Mail unbedingt von Ihrem Uni-Mail-Account senden müssen! Schicken Sie bitte je eine Mail pro EX-Ziel. Geben Sie neben Ihrem Namen bitte auch Ihre Matrikelnummer an. Wenn sich Anmeldephasen von Exkursionen überschneiden (und nur dann!), geben Sie bitte Präferenzen an.

    Berechtigt sind alle MA-Studierenden der Kunstgeschichte, die noch keine Inlands- bzw. Auslands-EX absolviert haben.

    Als Anhang (Bitte nicht direkt in die E-Mail einfügen!) schicken Sie bitte folgende Formulare/Unterlagen als PDF mit:

    • Datenblatt für Exkursionsverrechnung
    • Exkursionsanmeldung
    • Studienblatt des Semesters, in dem die EX stattfindet (Download via u:space -> Persönliches -> Meine Dokumente -> Semesterspezifische Dokumente -> Studienblatt)
    • Familienbeihilfenbescheid  bzw. Stipendienbescheid (sofern vorhanden)

    Die in den Studienplänen des Master Studiums vorgesehenen Exkursionen (Inland und Ausland) werden vom Dekanat der Historisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät subventioniert. Dies betrifft unterstützungswürdige Studierende wie zum Beispiel Familienbeihilfeempfänger:innen oder Studienbeihilfeempfänger:innen.

    Die Anmeldung wird über die Website bekanntgegeben und erfolgt per Mail an die SSSt. Kunstgeschichte.

    Alle eingelangten Anmeldungen werden gesammelt und nach Studienfortschritt gereiht. Die ausgewählten Teilnehmer:innen werden per Mail informiert. Der Auswahlprozess dauert ein bis zwei Wochen. Es können meist nicht alle EX-Anmeldungen zum selben Zeitpunkt beendet werden.

    BEACHTEN SIE:

    • Die Anwesenheit bei der Vorbesprechung ist verpflichtend!
    • Für den Studienfortschritt sind insbesondere die absolvierten, dh. bereits benoteten Seminare und das offiziell gemeldete MA-Arbeitsthema relevant. (Wird am Sammelzeugnis überprüft.)
      Selbstverständlich wird bei der Anmeldung im Februar auch berücksichtigt, dass SE-Noten aus dem Wintersemester noch nicht eingetragen werden konnten.
    • Anmeldungen, die außerhalb des Anmeldezeitraums einlangen, werden ausnahmslos NICHT mehr berücksichtigt!
    • Sie können sich parallel für mehrere Exkursionen anmelden. Sie bekommen maximal einen Platz pro Inlands- bzw. Auslandsexkursion. Prioritäten können angegeben werden; wir können allerdings keine Garantie auf einen bestimmten EX-Platz geben. Terminliche Überschneidungen werden von uns nicht geprüft.
    • Unter Umständen können die Exkursionen für einzelne Studierende von der Fakultät gefördert werden (gewöhnlich bei Erhalt von Familien- oder Studierendenbeihilfe/-stipendium). Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte während der Anmeldezeiträume an Isabella Sailer vom Sekretariat.

    Bedingt durch die COVID-19-Pandemie können kurzfristige Änderungen erforderlich sein, zum Beispiel hinsichtlich des Zeitraums oder des Lehrveranstaltungsformates.

    Erweiterungscurricula für Bachelorstudierende anderer Fächer

    Erweiterungscurricula für Studierende anderer Fächer

    Die ECs der Kunstgeschichte eignen sich insbesondere als Ergänzung eines BA-Studiums der historischen, philologischen, philosophischen und theologischen Fächer.

    Das Institut für Kunstgeschichte bietet zwei Erweiterungscurricula zu je 15 ECTS-Punkte für BA-Studierende anderer Fächer an: EC Kunstgeschichte Grundlagen (A) und EC Kunstgeschichte Vertiefung (B). Das EC Vertiefung ist aufbauend und kann erst nach vollständiger Absolvierung des EC Grundlagen registriert werden.

    Wichtiger Hinweis: Die Absolvierung beider ECs Kunstgeschichte (Grundlagen und Vertiefung) ermöglicht eine Zulassung (mit Auflagen!) zum Master Kunstgeschichte bei fachfremden, geisteswissenschaftlichen BA-Studium der Universität Wien. Ohne der vorherigen Absolvierung der beiden EC, müssen Zulassungsanträge mit fachfremden BA-Abschlüssen zum MA Studium Kunstgeschichte abgelehnt werden.

    Anerkennungen von Leistungen des BA Kunstgeschichte für EC Kunstgeschichte für Studierende eines Zweitstudiums:

    Mittels Anerkennung können Sie bestimmte Leistungen Ihres Kunstgeschichtestudiums auch als EC für Ihr Zweitstudium nutzen. Stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung für das jeweilige Studium bereits gültig zugelassen sind bzw. das EC Kunstgeschichte Grundlagen (EC 086) auch in u:space registriert haben. Anerkannt wird nur das vollständige EC! Das EC Kunstgeschichte Vertiefung (EC 087) kann erst registriert (und anerkannt) werden, nachdem das EC Grundlagen vollständig abgeschlossen bzw. die Leistungen dafür rechtskräftig anerkannt sind. Wenn Sie die Anerkennung für beide EC gleichzeitig beantragen, erhalten Sie von der SSSt. eine Nachricht, sobald Sie das EC Vertiefung registrieren können.

    Ausgelaufene EC:

    Die früheren ECs Kunstgeschichte Basis (C) und Kunstgeschichte Aufbau (D) sind ausgelaufen und können nur noch fertig abgeschlossen werden. Es ist aber auch möglich, auf die aktuellen EC umzusteigen. Vorgangsweise im Falle eines Umstiegs: Melden Sie über U:Space die alten ECs ab und registrieren Sie sich für das neue EC Grundlagen. Dann melden Sie sich bei der SSSt. Kunstgeschichte, damit Ihre Leistungen umgetragen werden können. Die Vorlesungen aus dem EC Kunstgeschichte Aufbau können für KEINE LV der neuen EC verwendet werden! Eine Registrierung für das EC Vertiefung ist erst möglich, wenn alle Leistungen für das EC Grundlagen eingetragen sind. Das neue EC Kunstgeschichte Vertiefung kann NICHT direkt an das alte EC Kunstgeschichte Basis angeschlossen werden!

    Wenn Sie die beiden älteren ECs Kunstgeschichte Basis und Aufbau absolviert haben, müssen Sie für eine Bewerbung zum Kunstgeschichte MA zusätzlich noch eine weitere Überblicks-VO mit differenten Inhalt, eine weitere Einführung sowie eine VO zu Methoden der Kunstgeschichte nachholen!

    Erweiterungscurricula für Studierende anderer Fächer

    EC Kunstgeschichte - Grundlagen

    Das EC Kunstgeschichte - Grundlagen bietet Einblicke in wesentliche Gegenstandsbereiche des Fachs Kunstgeschichte im Umfang von 15 ECTS-Punkten. Absolventinnen und Absolventen des Curriculums verfügen über Grundkenntnisse in Ikonographie, Architekturterminologie und Bauformenlehre sowie Überblickskenntnisse in mindestens einem Bereich des Fachs.

    Kurzinfo:

    • Arbeitsaufwand: 15 ECTS-Punkte
    • Dauer: absolvierbar in einem Semester
    • Voraussetzung: Absolvierte STEOP im BA-Hauptfach
    • Lernform: Vorlesungen mit Selbststudium

    Aufbau des EC Kunstgeschichte Grundlagen:

    • VO Einführung in die Ikonographie, 5 ECTS, 2 SSt (npi)
    • VO Einführung in die Architekturterminologie und Bauformenlehre, 5 ECTS, 2 SSt( npi)
    • VO Kunstgeschichte im Überblick (Entweder I, II, III oder IV, jeweils 5 ECTS, 2 SSt (npi; diese VO sind nicht aufbauend, es kann eine davon frei gewählt werden)

    Den genauen Wortlaut des Erweiterungscurriculum Kunstgeschichte – Grundlagen finden Sie hier.

    Erweiterungscurricula für Studierende anderer Fächer

    EC Kunstgeschichte - Vertiefung

    Das EC Kunstgeschichte - Vertiefung bietet Einblicke in wesentliche Gegenstandsbereiche des Fachs Kunstgeschichte im Umfang von 15 ECTS-Punkten. Das Ziel des Erweiterungscurriculums Epochen und Methoden der Kunstgeschichte an der Universität Wien ist es, Studierenden, die nicht das Bachelorstudium Kunstgeschichte betreiben, über das Niveau des EC Kunstgeschichte Grundlagen hinausgehende Kenntnisse im Fach Kunstgeschichte zu vermitteln.

    Kurzinfo:

    • Arbeitsaufwand: 15 ECTS-Punkte
    • Dauer: absolvierbar in zwei Semestern
    • Voraussetzung: Absolviertes EC Kunstgeschichte Grundlagen
    • Lernform: Vorlesungen mit Selbststudium

    Aufbau des EC Kunstgeschichte Vertiefung:

    • 2x VO aus Kunstgeschichte im Überblick I, II, III oder IV (jeweils 5 ECTS), die nicht schon im EC Kunstgeschichte - Grundlagen erfolgreich absolviert wurden (WICHTIG: Pro Semester wird nur EINE Überblicks-Vorlesung gehalten! Das heißt, Sie benötigen mindestens 2 Semester, um dieses EC zu absolvieren.)
    • VO Kunstgeschichtliche Methoden/Kunsttheorie, 5 ECTS

    Den genauen Wortlaut des Erweiterungscurriculum Kunstgeschichte – Vertiefung finden Sie hier.

    Modulzuordnungen

    Korrekturen von Modulzuordnungen

    Bitte überprüfen Sie vor dem Eintragen Ihrer Leistungen im Vorlesungsverzeichnis sorgfältig, ob die Zuordnung korrekt ist. Sollten dennoch Korrekturen von Modulzuordnungen notwendig sein, schicken Sie bitte eine Mail an die Studienservicestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at) mit der Angabe, welche Leistung von welchem Modul wohin übertragen werden soll.

    Prüfungen

    Was ist bei Vorlesungsprüfungen zu beachten?

    Nachmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist werden nicht akzepiert! Es gilt die Satzung der Universität Wien: §6 (4) "Studierende haben sich innerhalb der festgelegten Fristen zu Prüfungen nach Abs. 1 an- bzw. abzumelden. Die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter gibt die Regelungen des Anmeldeverfahrens einschließlich der An- und Abmeldefristen bekannt und entscheidet nach Überprüfung der Erfüllung der curricularen Bedingungen über die Prüfungsteilnahme. Bei ordnungsgemäßer Anmeldung besteht ein Anspruch auf die Durchführung der Prüfung innerhalb des Prüfungstermins."

    Nichtantritt zur Prüfung bedeutet Sperre für den nächsten Prüfungstermin:

    Ohne rechtzeitige Abmeldung (= letzter Anmeldetag, 10:00 Uhr) erfolgt eine Sperre beim nächsten Termin für die Ablegung dieser Prüfung! (Ausnahme: Krankmeldung. Ein ärztliches Attest muss per Mail an die StudienServiceStelle geschickt werden.)

    Voraussetzungen:

    STEOP-Prüfungen können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Für alle weiteren Prüfungen ist die vollständige Absolvierung der STEOP Voraussetzung. Die Voraussetzungen werden vom System bei jedem  Anmeldeversuch geprüft. Bei fehlenden Voraussetzungen werden Sie vom Prüfungstermin wieder abgemeldet und dürfen nicht antreten!

    Verbesserung einer positiven VO-Prüfungsnote:

    Positiv absolvierte VO-Prüfungen können innerhalb von 12 Monaten ausgebessert werden. Die Anmeldung erfolgt, wie für jede andere Prüfung auch, via u:space.

    Beachten Sie aber, dass immer die Note der letzten Prüfung gilt! Das heißt: Sie können sich auch verschlechtern. Die frühere Note wird bei einem neuen Antritt für nichtig erklärt und aus dem Prüfungspass gelöscht. (Das gilt NICHT für negative Prüfungsleistungen! Negative Noten verbleiben für immer im Sammelzeugnis)

    Prüfungen

    Kommissionelle Wiederholungsprüfungen

    Allgemeine Informationen finden Sie hier.

    Bitte beachten Sie:

    1. Für den vierten und letztmöglichen Antritt zu einer Vorlesungsprüfung gelten die Modalitäten und die Termine der regulären Prüfung, die Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen können. (Die Prüfung findet gemeinsam mit der regulären Prüfung statt)
    2. Die Anmeldung erfolgt nicht über u:space, sondern mit einem Anmeldeformular, welches 14 Tage vor der Prüfung an das StudienServiceCenter der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät zu schicken ist (ssc.historische-kulturwissenschaften@univie.ac.at).
    3. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Denken Sie auch daran, dass für die korrekte Zuordnung die Lehrveranstaltungsnummer benötigt wird, die Sie im Vorlesungsverzeichnis finden.
    4. Die Beurteilung einer kommissionellen Wiederholungsprüfung dauert länger als die einer gewöhnlichen Prüfung. Über den Eintrag der Note werden Sie wie üblich per Mail informiert.

    Zusammensetzung des Prüfungssenats für die Prüfungen zu den StEOP-Vorlesungen und zu den Überblicksvorlesungen (jeweils drei Personen):

    Exemplarische Studien: Univ.-Prof. Dr. Lukas Nickel / Ass.-Prof. Dr. Sandra Hindriks, M.A. / Dr. Christine Beier (Vorsitz)
    Ikonografie: Tanja Hinterholz, M.A. / Dr. Bertold Hub / Dr. Christine Beier (Vorsitz)
    Architekturterminologie: Dr. Bertold Hub /  Tanja Hinterholz, M.A. / Dr. Christine Beier (Vorsitz)
    Überblick III
    : Univ.-Prof. Dr. Lukas Nickel / Univ.-Prof. Dr. Markus Ritter, M.A. / Dr. Christine Beier (Vorsitz)

    Hilfsmittel

    Handbuch Wissenschaftliches Arbeiten

    Das Handbuch wurde für das Studium Kunstgeschichte an der Universität Wien erstellt. Es bietet Informatioen zu folgenden Themen:

    Textsorten im Studium
    Wissenschaftliche Literatur, Recherche, Literaturbeschaffung
    Umgang mit Abbildungen
    Forschungsfragen und -thesen, Gestaltung eines Forschungsstands
    Lektüre und Lesestrategien
    Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten
    Zitieren und Bibliografieren
    Präsentationen/Referate
    Beurteilungsrichtlinien

    Das Handbuch kann als Bildschirmversion mit Verlinkungen heruntergeladen werden.

    Eine Checkliste zur Bildnutzung in wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie auf der Website des Büros des Studienpräses.

    Hilfsmittel

    Abkürzungsverzeichnis

    AE Allgemeine Erweiterung
    au. K. außereuropäische Kunstgeschichte
    BA Bachelor
    byz. K. byzantinische KunstgeschichteDLE Dienstleistungseinrichtung
    DLE Dienstleistungseinrichtung
    EC Erweiterungscurriculum
    EX Exkursion
    FS Fallstudie
    m. K. mittlere Kunstgeschichte
    MA Master
    Moodle E-Learning-Plattform der Universität Wien
    n. K. neuere Kunstgeschichte
    nst. K. neueste KunstgeschichteECTS European Credit Transfer SystemM Modul
    PM Pflichtmodul
    PS Proseminar
    SE Seminar
    SPL Studienprogrammleitung
    SSC StudienServiceCenter (der hist.-kulturwiss. Fakultät)
    SSSt StudienServiceStelle
    STEOP Studieneingangs- und Orientierungsphase
    u:account persönlicher Zugang zu den IT-Services der Universität Wien
    u:find Vorlesungs- und Personenverzeichnis
    u:space Portal für Studium und Lehre
    UE Übung
    VO Vorlesung
    Webmail E-Mail-Service der Universität Wien
    zeu. K. zentraleuropäische Kunstgeschichte