Kommissionelle Wiederholungsprüfungen


Negativ absolvierte VO-Prüfungen (npi-LV) können 3x wiederholt werden. Die ersten drei Prüfungsantritte können online in u:space angemeldet werden. Der 4. Antritt ist kommissionell abzuhalten; das bedeutet, die Prüfung wird von einem 3-köpfigen Prüfungssenat beurteilt. Dieser 4. Antritt (kommissionelle Wiederholungsprüfung) kann nicht online angemeldet werden!

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Es gelten die Termine und Prüfungsmodalitäten der regulären Prüfungen laut Vorlesungsverzeichnis! (Die Prüfung findet gemeinsam mit den regulären Prüfungen statt.)
  2. Die Anmeldung erfolgt per Formular am SSC der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät (nicht bei der Studienservicestelle!). Formular VOLLSTÄNDIG ausfüllen! Inkl. LV-Nummer (siehe Vorlesungsverzeichnis)
    (Keine Anmeldung über u:space!) Das Formular finden Sie hier. Die Anmeldung muss 14 Tage vor der Prüfung am SSC erfolgen! Mailadresse hier.
  3. Die Mitglieder des Prüfungssenats für die Kommissionellen Wiederholungsprüfungen zu folgenden Vorlesungen sind: Exemplarische Studien: Prof. Dr. Rosenberg / Dr. Beier / Prof. Dr. Dachs (Vorsitz); Ikonografie: Dr. Albl / Dr. Hub / Prof. Dr. Dachs (Vorsitz); Architekturterminologie: Dr. Hub / Dr. Beier / Prof. Dr. Dachs (Vorsitz); Überblicksvorlesungen: die beiden Prüfer*innen lt. Vorlesungsverzeichnis + Dr. Beier (Vorsitz)
  4. Die Beurteilung einer kommissionellen Wiederholungsprüfung dauert länger als die einer gewöhnlichen Prüfung. Über den Eintrag der Note werden Sie wie üblich per Mail informiert.


Sollten Sie auch beim 4. Termin negativ beurteilt werden, werden Sie vom Kunstgeschichte-Studium an der Universität Wien ausgeschlossen.

Verbesserung einer positiven VO-Prüfungsnote


Positiv absolvierte VO-Prüfungen können innerhalb von 12 Monaten ausgebessert werden.

Beachten Sie aber, dass immer die Note der letzten Prüfung gilt! Das heißt: Sie können sich auch verschlechtern. Die frühere Note wird bei einem neuen Antritt für nichtig erklärt und aus dem Prüfungspass gelöscht. (Das gilt NICHT für negative Prüfungsleistungen! Negative Noten verbleiben für immer im Sammelzeugnis)